Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen
Wenn Sie an einer Veranstaltung als gewerbetreibende Person oder Unternehmen teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Bestätigung.
Beschreibung
Sie können als gewerbetreibende Person oder Unternehmen für Veranstaltungen wie:
- Messen,
- Ausstellungen
- Volksfesten und
- Märkten
eine Teilnahme beantragen.
Für die Beantragung gilt:
- Sie können eine Teilnahmebestätigung nach der Gewerbeordnung beatragen.
- Veranstaltende können die Teilnahme an Märkten in Art und Zweck des Marktes beschränken.
- Sie sind bei der Teilnahme an diesen Märkten von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit.
- Wenn Sie zum Kreis der Teilnehmenden einer festgesetzten Veranstaltung gehören, sind Sie teilnahmeberechtigt sofern keine sachlichen Gründe (Sachmangel) dagegensprechen. Ob Sie zu diesem Kreis gehören, geht aus der entsprechenden Festsetzung hervor.
Tritt die öffentliche Verwaltung veranstaltend auf, so gilt die Marktfreiheit ebenfalls. Allerdings kann diese durch das Kommunalrecht (öffentliche Einrichtung) öffentlich-rechtliche Einschränkungen gegenüber den Teilnehmenden vorgeben. Durch eine Marktordnung, welche öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber den marktbeschickenden Personen auferlegt.
Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Veranstaltungen gewerblich
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Allgemeine/ besondere Ordnungs- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten (Aachen-Mitte)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 413541-32399
Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8399
Telefon Festnetz: 0241 432-8330
erforderliche Unterlagen
- Für festgesetzte Märkte entfällt die Reisegewerbekartenpflicht
- Lichtbild des Geschäfts
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen zum Kreis der Teilnahmeberechtigten gehören (gilt für festgesetzte Veranstaltungen)
- Sie müssen die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltungen erfüllen.
- Sie können ausgeschlossen werden, wenn Sie die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Damit Sie an einer Veranstaltung teilnehmen können, müssen Sie die Teilnahme beantragen.
Diesen Antrag können Sie anhand eines offline-Formulars oder online über den Online-Dienst stellen.
Wenn Sie die Teilnahme anhand des offline-Formulars beantragen wollen:
- Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular.
- Befüllen Sie den Antrag.
- Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
- Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
- Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde zu.
- Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
- Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
Wenn Sie die Teilnahme an einer Veranstaltung über den Online-Dienst beantragen wollen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular.
- Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
- Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
- Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
- Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu.
- Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen circa 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
- Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid postalisch.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer (bei fester Zeit): 8 Wochen
Bemerkung:
Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird. Allerdings sind für einige Veranstaltungen die Bewerbungszeiträume größer. Nach Verstreichen der Anmeldefrist können Sie in ein Nachbesetzungsverfahren gelangen, um die Chance auf einen Standplatz aufrecht zu erhalten.
Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Bearbeitungsdauer
Ca. 8 Wochen bis 1,5 Jahre
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, für welche Veranstaltung sich beworben wird. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen.
Kosten
Kostenart: variabel
Die Kosten werden gemäß der geltenden Kostentabellen berechnet und festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg (BWI) am 29.11.2022
Stichwörter
Jahrmarkt, Wochenmarkt, Standplatzgenehmigung, Großmarkt, Messe, Markt, Volksfest, Ausstellung, Spezialmarkt