Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Beschreibung

    Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung. Der Eigentümer des Versteigerungsgutes hat auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss und muss sich deshalb darauf verlassen können, dass bei der Versteigerung seine Eigentumsinteressen in besonders qualifizierter Weise wahrgenommen werden.

    Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigererleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt. Als Versteigerer dürfen Sie nicht: auf Ihren Versteigerungen selbst oder durch eine andere Person für sich selbst bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut kaufen, Angehörigen oder Ihren Angestellten gestatten, auf Ihren Versteigerungen zu bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, für eine andere Person auf Ihren Versteigerungen bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut kaufen, außer ein schriftliches Gebot der anderen Person liegt vor, bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren versteigern, die Sie in Ihrem Handelsgeschäft führen, wenn dies nicht üblich ist, Sachen versteigern, an denen Sie ein Pfandrecht besitzen oder wenn sie zu den Waren gehören, die Sie in offenen Verkaufsstellen anbieten und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht (Verbrauchsgüter).
    Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt. Als Versteigerer dürfen Sie nicht: auf Ihren Versteigerungen selbst oder durch eine andere Person für sich selbst bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut kaufen, Angehörigen oder Ihren Angestellten gestatten, auf Ihren Versteigerungen zu bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, für eine andere Person auf Ihren Versteigerungen bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut kaufen, außer ein schriftliches Gebot der anderen Person liegt vor, bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren versteigern, die Sie in Ihrem Handelsgeschäft führen, wenn dies nicht üblich ist, Sachen versteigern, an denen Sie ein Pfandrecht besitzen oder wenn sie zu den Waren gehören, die Sie in offenen Verkaufsstellen anbieten und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht (Verbrauchsgüter).

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    Technisch erstellt am 14.10.2024

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    Ansprechpartner

    IHK Ostwestfalen zu Bielefeld; IHK Ostwestfalen zu Bielefeld; IHK Ostwestfalen zu Bielefeld; IHK Ostwestfalen zu Bielefeld; IHK Ostwestfalen zu Bielefeld; IHK Ostwestfalen zu Bielefeld; IHK Ostwestfalen zu Bielefeld; IHK Ostwestfalen zu Bielefeld; IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

    Adresse

    Postanschrift

    Elsa-Brändström-Straße 1-3

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05215540

    Fax: 0521554444

    E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de

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    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 08.10.2024

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag

    Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Lebenslauf
    • Abschriften von Zeugnissen
    • Nachweis der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs.1 GewO
    • Nachweise der besonderen Sachkunde (Dokumentation durchgeführter Arbeiten, beispielsweise erstellte Gutachten, Liste durchgeführter Auktionen)
    • eventuell Bestätigung des Nachweises der besonderen Sachkunde durch ein neutrales und sachkundiges Gremium (z.B. IHK Bonn/Rhein-Sieg)
    • Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
    • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • Gewerbeanmeldung

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schriftlicher Antrag Personalausweis Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate) Aktuelle steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragssteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (Online über www.vollstreckungsportal.de) Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist Für Ausländer: Aufenthaltserlaubnis, welche eine selbstständige Erwerbstätigkeit gestattet Handelt es sich bei dem Antragssteller um eine juristische Person, werden folgende Unterlagen benötigt: Aktueller Handelsregisterauszug Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate) Aktuelle steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragssteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (Online über www.vollstreckungsportal.de) Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
    Schriftlicher Antrag Personalausweis Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate) Aktuelle steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragssteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (Online über www.vollstreckungsportal.de) Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist Für Ausländer: Aufenthaltserlaubnis, welche eine selbstständige Erwerbstätigkeit gestattet Handelt es sich bei dem Antragssteller um eine juristische Person, werden folgende Unterlagen benötigt: Aktueller Handelsregisterauszug Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate) Aktuelle steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragssteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (Online über www.vollstreckungsportal.de) Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist

    Voraussetzungen

    • der Antragsteller ist eine natürliche Person
    • Vorliegen der Erlaubnis für Versteigerungen nach § 34b Abs.1 Gewerbeordnung (GewO)
    • bei allgemeiner öffentlicher Bestellung und Vereidigung: besondere Sachkunde (das heißt, überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung beweglicher Gegenstände des normal ausgestatteten Haushaltes, wie sie typischerweise zum Zwecke der Beleihung an Pfandhäuser übergegeben werden, beispielsweise Teppiche, Pelze Schmuck, Möbel, Kunst und Hausrat)
    • bei öffentlicher Bestellung und Vereidigung für bestimmte Arten von Versteigerungen: Nachweis besonderer Kenntnisse auf jenem Gebiet, für das die öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragt wurde
    • Kenntnis sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen
    • mehrjährige Berufserfahrung als Versteigerer (pro Jahr Durchführung mehrerer Versteigerungen)
    • Sie müssen sich in mehrjähriger einwandfreier Ausübung des Versteigerergewerbes als besonders vertrauenswürdig erwiesen haben.
    • Gegen die Eignung als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer dürfen nicht die geringsten Bedenken bestehen. Sie müssen die Gewähr für die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers bieten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
    • eventuell: bestimmtes Mindestalter (kann von der Behörde festgelegt werden).

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Sie erhalten die Erlaubnis nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie als antragstellende Person die Zuverlässigkeit nicht besitzen, die für den Gewerbebetrieb erforderlich ist. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen eines Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Sie als antragstellende Person in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder Sie in das Verzeichnis eingetragen sind, das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht geführt wird.
    persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Sie erhalten die Erlaubnis nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie als antragstellende Person die Zuverlässigkeit nicht besitzen, die für den Gewerbebetrieb erforderlich ist. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen eines Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Sie als antragstellende Person in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder Sie in das Verzeichnis eingetragen sind, das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht geführt wird.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 34b Gewerbeordnung (GewO) Versteigerverordnung (VerstV)
    § 34b Gewerbeordnung (GewO) Versteigerverordnung (VerstV)

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen schriftlich Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten.

    Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    HINWEIS: Zur Überprüfung der Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schrichtlich beantragen. Eine telefonische oder elektronische Beantragung mit einer einfachen E-Mail ist nicht möglich.  Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.
    Die Erlaubnis können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schrichtlich beantragen. Eine telefonische oder elektronische Beantragung mit einer einfachen E-Mail ist nicht möglich. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.

    Kosten

    Für die Bestellung werden Kosten erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Versteigerer unterliegen bei der Gewerbeausübung den Vorgaben der Versteigererverordnung (VerstV). Sie müssen z. B. grundsätzlich bis spätestens zwei Wochen vor der Versteigerung ein Verzeichnis der zu versteigernden Sachen anzufertigen, in dem das Versteigerungsgut jedes Auftraggebers einheitlich zu kennzeichnen ist jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin der zuständigen Behörde sowie der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, schriftlich unter Angabe von Ort und Zeitpunkt der Versteigerung sowie der Gattung der zu versteigernden Ware anzeigen grundsätzlich für die Dauer von mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben über jeden Versteigerungsauftrag und dessen Abwicklung Buch führen Die zuständige Behörde bestellt auf Antrag besonders sachkundige Versteigerer allgemein öffentlich für bestimmte Arten von Versteigerungen. Als öffentlich bestellter Versteigerer müssen Sie einen Eid darauf leisten, dass Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden.
    Als Versteigerer unterliegen bei der Gewerbeausübung den Vorgaben der Versteigererverordnung (VerstV). Sie müssen z. B. grundsätzlich bis spätestens zwei Wochen vor der Versteigerung ein Verzeichnis der zu versteigernden Sachen anzufertigen, in dem das Versteigerungsgut jedes Auftraggebers einheitlich zu kennzeichnen ist jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin der zuständigen Behörde sowie der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, schriftlich unter Angabe von Ort und Zeitpunkt der Versteigerung sowie der Gattung der zu versteigernden Ware anzeigen grundsätzlich für die Dauer von mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben über jeden Versteigerungsauftrag und dessen Abwicklung Buch führen Die zuständige Behörde bestellt auf Antrag besonders sachkundige Versteigerer allgemein öffentlich für bestimmte Arten von Versteigerungen. Als öffentlich bestellter Versteigerer müssen Sie einen Eid darauf leisten, dass Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024