Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

    Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

    Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

    Beschreibung

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

    • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
      • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
      • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
      • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
      • Edelsteine, Perlen und Schmuck
      • Altmetallen
    • Auskunfteien, Detekteien
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
    • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Damit ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit gemeint. Diese Bewachungserlaubnis wird für natürliche oder auch für juristische Personen (z.B. GmbH, AG, UG etc.) erteilt. Wachpersonal melden Gemäß § 34a Abs. 1a der Gewerbeordnung darf der Gewerbetreibende mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen (Wachpersonen) beschäftigen, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie für die Ausübung des Gewerbes notwendigem rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind. Dies ist je nach Aufgabenfeld eine Unterrichtung oder die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung. Für die Meldung von Wachpersonal sieht der Gesetzgeber seit dem 01. Juni 2019 vor, dass die Gewerbetreibenden diese vor Beschäftigungsbeginn ausschließlich online über das Bewacherregister anmelden. Nach erfolgter Anmeldung prüft die zuständige Ordnungsbehörde, ob die o.g. Voraussetzungen vorliegen.

    Online-Dienst

    Bewachergewerbe (Zuverlässigkeitsprüfung)

    ID: L100002_123086740

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Gewerbebehörde

    Zuständigkeit

    Gewerbebehörde

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/1 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Aufgabenstellung des Fachbereiches ist vielfältig: Organisation und Durchführung der Cranger Kirmes Fundbüro Gewerbemeldestelle Anmelden eines Hundes Lebensmittelüberwachung Rattenbekämpfung Saubere Stadt Schutz der Sonn- und Feiertage Schwarzarbeit Sondernutzungserlaubnisse Veranstaltungsgenehmigungen Wochenmärkte Überwachung Straßenverkehr Buß- und Verwarngelder Ordnungsbehördliche Bestattungen Maßnahmen nach dem PsychKG Jugendschutz Kampfmittelbeseitigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Herne-Mitte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1632

    Fax: 02323 161233-9279

    E-Mail: ordnungsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein

    Voraussetzungen

    Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers bzw. einer der mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragten Person Keine ungeordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers Sachkundenachweis des Antragsstellers oder einer der mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragten Person Nachweis einer Haftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 34a Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung

    Verfahrensablauf

    1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

    2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

    3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

    Fristen

    Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Kosten

    Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbeanmeldung, Gebrauchtwagenhandel, Unterhaltungselektronik, Gebäudesicherungseinrichtungen, Partnervermittlung, Autohandel, Lederbekleidung, Zuverlässigkeitsprüfung, Reisebüro, Unterkunftsvermittlung, Pelzbekleidung, Platin, gebraucht, Edelsteine, Perlen, Verkauf, Überprüfungspflichtig, Sicherungsanlagen, Schmuck, Überwachungsbedürftig, Gebrauchtwarenhandel, Computer, Gold, Luxuskonsumgüter, Hochwertige, Fahrräder, Videokameras, Partnerbörse, Kraftfahrzeuge, Auskunfteien, Konsumgüter, Ehevermittlung, Erzeugnisse, Reisen, Gewerbe, Handel, Fotoapparaten, Öffnungswerkzeuge, Dietrich, Gebrauchtwagen, Teppiche, Detekteien, optisch, Altmetalle, Edelmetalle, Kfz, Silber, Autos, Schlüsseldienst, Vermittlung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de