Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung
    99050053020000

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern

    Die befristete Erlaubnis für eine gewerbsmäßige Veranstaltung zur Schaustellung von Personen, kann auf Antrag verlängert werden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf einer Erlaubnis, die befristet erteilt werden kann.

    Wurde eine befristete Erlaubnis erteilt, kann eine Verlängerung beantragt werden. Für diese Verlängerung gelten dieselben Voraussetzungen, wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Erlaubnis für die Schaustellung von Personen benötigen

    • die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie
    • Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen.

    Anderen Erlaubnisse, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sein könnten, werden von der Erlaubnis zur Schaustellung von Personen nicht abgedeckt. Sofern Sie beispielsweise als Gastwirtin oder Gastwirt Ihre Gaststätte für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis und eine Erlaubnis für die Schaustellung.

    Die Veranstaltung darf erst nach Erhalt der Erlaubnis stattfinden.

    Eine Erlaubnis für die Schaustellung von Personen benötigen die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen. Anderen Erlaubnisse, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sein könnten, werden von der Erlaubnis zur Schaustellung von Personen nicht abgedeckt. Sofern Sie beispielsweise als Gastwirtin oder Gastwirt Ihre Gaststätte für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis und eine Erlaubnis für die Schaustellung. Die Veranstaltung darf erst nach Erhalt der Erlaubnis stattfinden.

    Online-Dienste

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern

    ID: L100002_148563436

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2025
    Technisch geändert am 24.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 02.10.2024
    Technisch geändert am 02.10.2024

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern

    ID: L100002_149147725

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2025
    Technisch geändert am 30.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024

    Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen

    ID: L100002_122884913

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024
    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Ordnungsbehörden, https://meineverwaltung.nrw/

    Zuständigkeit

    Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. https://service.wirtschaft.nrw/hilfe/einheitlicher-ansprechpartner/,

    https://service.wirtschaft.nrw/

    Ansprechpartner

    Stadt Espelkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1
    32339 Espelkamp

    Kontakt speichern

    Kontakt

    E-Mail: info@espelkamp.de

    Telefon Festnetz: 05772562251

    Fax: 057728011

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2025
    Technisch geändert am 28.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1
    32339 Espelkamp

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2025
    Technisch geändert am 03.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausgefülltes Antragsformular

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Erlaubnis sind:

    • Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
    • Die Schaustellungen dürfen nicht den guten Sitten zuwiderlaufen
    • Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa wenn dieser schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    • Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen bzw. gewährleisten, dass Sie in Zukunft die Schaustellung von Personen ordnungsgemäß betreiben werden.
    • Die Schaustellungen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Schaustellungen von Personen verstoßen üblicherweise gegen die guten Sitten, wenn sie mit der Menschenwürde der zur Schau gestellten Person nicht vereinbar sind. Es kommt nicht darauf an, ob die betroffene Person damit einverstanden ist. Als unzulässig im Sinne dieser Definition gelten z.B. Peepshows und Geschlechtsverkehr vor Publikum.
    • Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen.
      Entscheidend ist einerseits das Umfeld des Gewerbebetriebes. Üblicherweise sind solche Betriebe in unmittelbarer Nähe von Kirchen oder Schulen nicht zulässig. Außenstehende sollten nicht ungewollt mit Schaustellungen konfrontiert werden. Andererseits kann ein Betrieb unzulässig sein, wenn von ihm unzulässige Immissionen ausgehen, z.B. Gerüche oder Lärm.
    Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen bzw. gewährleisten, dass Sie in Zukunft die Schaustellung von Personen ordnungsgemäß betreiben werden. Die Schaustellungen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Schaustellungen von Personen verstoßen üblicherweise gegen die guten Sitten, wenn sie mit der Menschenwürde der zur Schau gestellten Person nicht vereinbar sind. Es kommt nicht darauf an, ob die betroffene Person damit einverstanden ist. Als unzulässig im Sinne dieser Definition gelten z.B. Peepshows und Geschlechtsverkehr vor Publikum. Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen.Entscheidend ist einerseits das Umfeld des Gewerbebetriebes. Üblicherweise sind solche Betriebe in unmittelbarer Nähe von Kirchen oder Schulen nicht zulässig. Außenstehende sollten nicht ungewollt mit Schaustellungen konfrontiert werden. Andererseits kann ein Betrieb unzulässig sein, wenn von ihm unzulässige Immissionen ausgehen, z.B. Gerüche oder Lärm.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 33a Gewerbeordnung (GewO)

    Rechtsbehelf

    Klage bei dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich oder über das bereitgestellte Online-Verfahren bei der zuständigen Behörde zu stellen.

    Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schrichtlich beantragen. Eine telefonische oder elektronische Beantragung mit einer einfachen E-Mail ist nicht möglich.  Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
    Die Erlaubnis können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schrichtlich beantragen. Eine telefonische oder elektronische Beantragung mit einer einfachen E-Mail ist nicht möglich. Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.

    https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/28022025-allgemeine-verwaltungsgebuehrenordnung-fuer-das-land-nordrhein/,

    https://recht.nrw.de/system/files/BA/51994-53069-sgv_2011_20230808_1_anlage1011.htm

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Keine

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, zu erwarten ist, dass die Schaustellungen den guten Sitten zuwiderlaufen werden oder der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.

    Typisierung

    3

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 01.04.2026

    Stichwörter

    Striptease, Schaustellung von Personen, Tabledance, Befristung Erlaubnis verlängern, Schaustellung Verlängerung, Verlängerung Erlaubnis, Befristete Erlaubnis verlängern, Veranstaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024