Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern

    Die befristete Erlaubnis für eine gewerbsmäßige Veranstaltung zur Schaustellung von Personen, kann auf Antrag verlängert werden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf einer Erlaubnis, die befristet erteilt werden kann.

    Wurde eine befristete Erlaubnis erteilt, kann eine Verlängerung beantragt werden. Für diese Verlängerung gelten dieselben Voraussetzungen, wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Erlaubnis für die Schaustellung von Personen benötigen die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen. Anderen Erlaubnisse, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sein könnten, werden von der Erlaubnis zur Schaustellung von Personen nicht abgedeckt. Sofern Sie beispielsweise als Gastwirtin oder Gastwirt Ihre Gaststätte für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis und eine Erlaubnis für die Schaustellung. Die Veranstaltung darf erst nach Erhalt der Erlaubnis stattfinden.

    Online-Dienst

    Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen

    ID: L100002_122884913

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Espelkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Fax: 057728011

    Telefon Festnetz: 05772562251

    E-Mail: info@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
    •  
    • Antrag mit Betriebsbeschreibung, insbesondere Benennung der Räume und eventueller Einbauten, einschließlich Beschreibung der beabsichtigten Nutzung
    • Antrag auf Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (BelegArt O)
    • Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (BelegArt 9)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • eventuell Handelsregisterauszug
    • eventuell Baugenehmigung
    • eventuell Grundrisszeichnung aller zum Betrieb vorgesehenen Räume
    • Die befristete persönliche Erlaubnis zur Schaustellung von Personen, aus welcher die Befristung sowie der Grund für die Befristung ersichtlich ist.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausgefülltes Antragsformular

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Erlaubnis sind:

    • Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
    • Die Schaustellungen dürfen nicht den guten Sitten zuwiderlaufen
    • Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa wenn dieser schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen bzw. gewährleisten, dass Sie in Zukunft die Schaustellung von Personen ordnungsgemäß betreiben werden. Die Schaustellungen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Schaustellungen von Personen verstoßen üblicherweise gegen die guten Sitten, wenn sie mit der Menschenwürde der zur Schau gestellten Person nicht vereinbar sind. Es kommt nicht darauf an, ob die betroffene Person damit einverstanden ist. Als unzulässig im Sinne dieser Definition gelten z.B. Peepshows und Geschlechtsverkehr vor Publikum. Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen.Entscheidend ist einerseits das Umfeld des Gewerbebetriebes. Üblicherweise sind solche Betriebe in unmittelbarer Nähe von Kirchen oder Schulen nicht zulässig. Außenstehende sollten nicht ungewollt mit Schaustellungen konfrontiert werden. Andererseits kann ein Betrieb unzulässig sein, wenn von ihm unzulässige Immissionen ausgehen, z.B. Gerüche oder Lärm.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 33a Gewerbeordnung (GewO)

    Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schrichtlich beantragen. Eine telefonische oder elektronische Beantragung mit einer einfachen E-Mail ist nicht möglich. Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.

    Fristen

    Die Verlängerung gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat (§ 6a Abs. 2 GewO) (Genehmigungsfiktion).

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Veranstaltung, Befristete Erlaubnis verlängern, Verlängerung Erlaubnis, Befristung Erlaubnis verlängern, Striptease, Schaustellung Verlängerung, Schaustellung von Personen, Tabledance

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English