Registrierung von Lebensmittelbetrieben Eintragung

    Lebensmittelbetriebe registrieren lassen

    Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführen, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

    Beschreibung

    Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

    Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:

    • Betriebe, die Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
    • Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Küchen, Kantinen)
    • Aufsteller von Lebensmittelautomaten
    • Bäckereien, Cafés, Eisdielen, Konditoreien, Kioske, Imbisse, Mini-Märkte
    • Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
    • Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
    • Gaststätten
    • Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
    • landwirtschaftliche Betriebe und Winzer
    • landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
    • Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
    • Milchbe- und Milchverarbeitungsbetriebe
    • mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
    • Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
    • Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
    • Veranstaltungen mit Verpflegung, Partyservice und Catering
    • Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
      • auf der eigenen Homepage,
      • über andere Anbieter oder
      • auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lebensmittelunternehmer*innen müssen sich zusätzlich zur gewerberechtlichen Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadt Essen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrieren zu lassen. Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Dabei ist es unabhängig davon, ob die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist oder nicht und ob sie öffentlich oder privat ist. Zulassungspflichtige Lebensmittelunternehmen Betriebe, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs in Verkehr bringen, sind grundsätzlich zulassungspflichtig. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind sie von der Zulassungspflicht befreit. Weitere Informationen hierzu gibt auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), die über den Link im Bereich Weiterführende Informationen aufgerufen werden können. Mehr Informationen zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bei der Stadt Essen finden sich auf den entsprechenden Internetseiten, die über den Link um Bereich Weiterführende Informationen angezeigt werden.

    Online-Dienst

    Lebensmittelbetriebe-Registrierung nach Art. 6 der VO (EG) Nr. 852/2004

    ID: L100002_122919879

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Lebensmittelüberwachungsbehörde

    Zuständigkeit

    Lebensmittelüberwachungsbehörde

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachung-Außendienst

    Beschreibung

    Eine Übersicht der Kontaktpersonen des Außendienstes der Lebensmittelüberwachung finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59600

    Fax: +49 201 88-59647

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
    • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
    • Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
      • je Betriebsstätte separat anzugeben
    • Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
      • je Betriebsstätte separat anzugeben

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Online-Dienst: nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
    • Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

    Verfahrensablauf

    • Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
    • In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
    • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
    • Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

    Fristen

    • Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
    • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA) am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Exporteure von Lebensmitteln, Küchen und Kantinen, Catering, Lebensmittel, Einzelhändler, Großhändler für Lebensmittel, Vertriebsunternehmer und Transporteure, Fleischverarbeitungsbetriebe, Registrierung von Lebensmittelbetrieben, Dienstleistungsbetriebe (Gastronomie), Importeure von Lebensmitteln, Hersteller und Abpacker, Lebensmittelgeschäft, Landwirtschaftlicher Betrieb als Erzeuger von Obst, Gemüse, Getreide, Erzeuger (Urproduktion), Hersteller, die im Wesentlichen auf Einzelhandelsstufe verkaufen, Lebensmittelbetrieb, Transporteure für Lebensmittel, Lebensmitteleinzelhandel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English