Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

    Wanderlager anzeigen

    Wenn Sie ein Wanderlager veranstalten und dieses öffentlich ankündigen möchten und die An- und Abreise der Teilnehmenden geschäftsmäßig durch Sie als Veranstalterin oder Veranstalter oder durch mit Ihnen zusammenwirkende Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.

    Beschreibung

    Ein Wanderlager liegt vor, wenn Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertreiben wollen.

    Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen, wenn Sie darauf durch öffentliche Ankündigung hinweisen und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgt.

    Als Veranstalterin oder Veranstalter eines Wanderlagers müssen Sie sicherzustellen, dass die öffentliche Ankündigung des Wanderlagers folgende Informationen enthält:

    • die Art der Ware oder Dienstleistung, die im Rahmen des Wanderlagers vertrieben wird,
    • der Ort des Wanderlagers,
    • Ihr Name, Ihre Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
    • in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer Form Informationen darüber, unter welchen Bedingungen der Verbraucherin oder dem Verbraucher bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht zusteht.

    In der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers dürfen Sie keine unentgeltlichen Zuwendungen in Form von Waren oder Leistungen einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen ankündigen.
    Folgende Dienstleistungen oder Waren dürfen Sie anlässlich eines Wanderlagers nicht vertreiben oder vermitteln:

    • Finanzanlagen
    • Versicherungsverträge und Bausparverträge sowie Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen,
    • bestimmte Medizinprodukte Nahrungsergänzungsmittel.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen außerhalb Ihrer Betriebsstätte mit einer öffentlich beworbenen Verkaufsveranstaltung Waren anbieten oder auch Warenbestellungen entgegen nehmen? Dann müssen Sie diese Veranstaltung zwei Wochen vor Beginn bei unserem Ordnungsamt anzeigen. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Wanderlager. Wanderlager werden definiert als Verkaufsveranstaltungen zum vorübergehenden Vertrieb von Waren im Einzelhandel außerhalb von stationären Geschäften.

    Online-Dienst

    Wanderlager anzeigen

    ID: L100002_121798615

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung! Erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung Mittwoch: geschlossen nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr Mittwoch: geschlossen

    Kontakt

    Fax: siehe Service-Fax

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Köln

    Beschreibung

    Amt für öffentliche Ordnung - Spezielle Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/221-29879

    Fax: 0221/221-26480

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Als Veranstalterin oder Veranstalter eines Wanderlagers müssen Sie folgende Angaben machen:

    • Ort, Datum und Uhrzeit des Wanderlagers,
    • Ihr Name sowie gegebenenfalls der Name der Personen, für welche die Rechnung der Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, einschließlich der Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
    • Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
    • Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das Sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer,
    • Wortlaut und Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung,
    • gegebenenfalls den Namen einer schriftlich bevollmächtigten Vertreterin oder eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters, die oder der das Wanderlager an Ort und Stelle für Sie leitet

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich fallen Wanderlager unter die Vorschriften für das Reisegewerbe, ab § 55 Gewerbeordnung (GewO).

    Fristen

    Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers spätestens 4 Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgen soll.

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anzeige eines Wanderlagers fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisegewerbekarte, Verkaufsveranstaltung, Kaffeefahrt, Verkaufsstätte, Wanderlager, Verkaufswagen, Reisegewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English