Erlaubnis für Versicherungsvermittler Befreiung

    Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler beantragen

    Möchten Sie als selbstständiger produktakzessorischer Versicherungsvermittler arbeiten, können Sie sich von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler befreien lassen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich brauchen Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler eine Erlaubnis. Dafür ist Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig. Als sogenannter produktakzessorischer Versicherungsvermittler können Sie sich allerdings von der Erlaubnispflicht befreien lassen. Hierfür müssen Sie bei Ihrer örtlichen IHK einen Antrag stellen.

    Produktakzessorische Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie neben Ihrer Haupttätigkeit produktergänzende Versicherungen vermitteln. Das bedeutet, dass das Risiko, für welches Sie eine Versicherung vermitteln, sich direkt aus der Ware oder Dienstleistung ergeben muss.

    Beispiel für solche produktergänzenden Versicherungsvermittlungen:

    • Die Vermittlung einer Kfz-Versicherung im Zusammenhang mit einem Autokauf.
    • Die Vermittlung einer Lebensversicherung als Sicherheit bei Abschluss eines Darlehensvertrages.
    • Die Vermittlung einer Transportversicherung im Zusammenhang mit Lieferleistungen.

    Außerdem müssen Sie sich ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnisbefreiung können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

    Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige:

    Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland keine Erlaubnisbefreiung noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

    Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.
     

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln oder über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten will, benötigt dafür in der Regel eine Erlaubnis. Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig. Erlaubnisse für Versicherungsvermittler und -berater sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen. Für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO können Sie das Online Portal der IHK nutzen. Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier. Hierfür benötigen Sie: einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN ein Konto der BundID die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de). Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

    Online-Dienst

    Erlaubnis für Versicherungsvermittler*innen und Versicherungsberater*innen

    ID: L100002_123422873

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ihre örtlich zuständige IHK

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    IHK Mittlerer Niederrhein

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 109

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 241-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
        • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
        • eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
    • Erklärung des Auftraggebers, also des Versicherungsunternehmens oder des Obervermittlers, über Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre Qualifikation und über Ihre geordneten Vermögensverhältnisse

    Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen. 

    Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
     

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    siehe IHK Mittlerer Niederrhein

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer

    Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie vermitteln die Versicherungen nur als Ergänzung zu anderen Produkten oder Dienstleistungen (Akzessorietät)
      • Beispiel: Ein Autohändler vermittelt beim Verkauf von Autos auch Kfz-Versicherungen
    • Sie üben Ihre Tätigkeit aus:
      • im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder
      • im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen
    • Ihr Auftraggeber gibt eine Erklärung ab über:
      • Ihre persönliche Zuverlässigkeit,
      • Ihre Qualifikation und
      • Ihre geordneten Vermögensverhältnisse
    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit gilt eine Mindestdecksumme von:
      • EUR 1.276.000 für jeden Versicherungsfall und
      • EUR 1.919.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnisbefreiung können Sie schriftlich beantragen:

    • Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
    • Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
    • Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
    • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnisbefreiung und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
    • Die erteilte Erlaubnisbefreiung gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnisbefreiung widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

    Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.

    Fristen

    keine

    Hinweis: Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Befreiung erhalten haben.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach IHK unterschiedlich.

    Kosten

    • Die Gebühren für die Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler und für die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr): Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 € Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 € Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 € Registrierung Antragsteller*in = 13,00 € Änderung der Registerdaten = 27,00 € Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 € Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.

    Weitere Informationen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 20.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    IHK, Versicherungsberater, Versicherungsmakler, Versicherungsvermittlerregister, GewO, Versicherungsvermittler, Versicherungsvermittler ohne Erlaubnis, Befreiung von der Erlaubnispflicht, Versicherungsvertrag, Industrie- und Handelskammer, produktakzessorischer Versicherungsvermittler, Gewerbeordnung, Versicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de