Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen

    Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsvermittler*in (Versicherungsmakler*in oder Versicherungsvertreter*in) tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Näheres erfahren Sie hier.

    Hinweise für Gronau (Westf.): Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Beschreibung

    Versicherungsvermittler*in sind Sie, wenn Sie entweder als Versicherungsmakler*in oder Versicherungsvertreter*in tätig sind: 

    • Versicherungsmakler*in ist, wer gewerbsmäßig für den/die Versicherungsnehmer*in Versicherungen vermittelt oder abschließt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder einem/einer Versicherungsvertreter*in beauftragt worden zu sein.
    • Versicherungsvertreter*in ist, wer gewerbsmäßig im Auftrag eines Versicherungsunternehmens oder -vertreterin*s Versicherungen vermittelt oder abschließt. 

    Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie den Eintrag das Vermittlerregister beantragen und eine Registernummer erhalten. Die Eintragung ins Register können Sie zusammen mit der Erlaubnis beantragen. Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

    Die Erlaubnis kann einer natürlichen und einer juristischen Person erteilt werden. Sie gilt unbefristet.

    Personen(handels)gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Offene Handelsgesellschaft (OHG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis.

    Als gebundene*r Versicherungsvertreter*in arbeiten Sie ausschließlich für ein oder, wenn die Versicherungsprodukte nicht in Konkurrenz stehen, für mehrere Versicherungsunternehmen. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich direkt durch Ihr Versicherungsunternehmen in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. In diesem Fall benötigen Sie keine Erlaubnis.

    Vermitteln Sie Versicherungen ergänzend zu Waren oder Dienstleistungen, also produktakzessorisch, können Sie von der Erlaubnispflicht durch einen Antrag auf Befreiung bei der Industrie- und Handelskammer befreit werden. In diesem Fall unterliegen Sie jedoch ebenso der Registrierungspflicht.

    Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. 

    Wenn Sie EU/EWR-Bürger sind, in einem anderen Land eine Erlaubnis bzw. ein Gewerbe als Versicherungsvermittler*in besitzen und nur vorübergehend in Deutschland tätig werden möchten, benötigen Sie keine Erlaubnis in Deutschland. Sie müssen jedoch Ihre beabsichtigte Tätigkeit den Behörden in Ihrem Heimatland mitteilen. 

    Hinweise für Gronau (Westf.): Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als:

    • Versicherungsvertreter oder
    • Versicherungsmakler tätig sind.

    Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

    Als Versicherungsvertreter:

    • vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und
    • als dessen Sachverwalter, stehen Sie auf Grundlage eines Vertretervertrages auf der Seite des Versicherungsunternehmens.

    Als Versicherungsmakler:

    • vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag der Kunden und
    • stehen als dessen Interessenwahrer auf der Seite des Kunden.

    Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige:

    Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

    Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen für Bergkamen, Stadt

    ID: L100002_121600385

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ihre örtlich zuständige IHK

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    IHK Nord Westfalen

    Adresse

    Postanschrift

    Sentmaringer Weg 61

    48151 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 707-0

    Fax: 0251 707-325

    E-Mail: vermittler@ihk-nordwestfalen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:

    - bei Unternehmenssitz in Deutschland:

    • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages

    - bei Unternehmenssitz im Ausland:

    • Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen

    für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:

    - bei Wohnsitz in Deutschland:

    • Führungszeugnis (Belegart O) und
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    - bei Wohnsitz im Ausland:

    • Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:

    - bei Wohnsitz in Deutschland:

    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (Vollstreckungsportal)
    • Auskunft über Einträge im Insolvenzregister sowie eine Erklärung des zuständigen Amtsgerichts, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist
    • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen

    - bei Wohnsitz im Ausland:

    • Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen

    - Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes oder einschlägigen Berufsabschluss

    - Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe (Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmens zur Vorlage bei der IHK) im Original und nicht älter als drei Monate

    Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jede*r geschäftsführende Gesellschafter*in die Erlaubnis. Für jede dieser Personen muss ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen. 

    Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. 
     

    Hinweise für Gronau (Westf.): Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
        • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
        • eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
    • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Führungszeugnis (Belegart O) und
        • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
    • für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
        • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
        • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
      • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
    • Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
    • Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe

    Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen. 

    Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Gronau (Westf.): Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer

    Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Sie die Erlaubnis nach § 34 d Abs.2 GewO erhalten, müssen Sie

    • die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit besitzen, 
    • in geordneten Vermögensverhältnissen leben, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen.
    • eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt besitzen und

    die erforderliche Sachkunde nachweisen können.
     

    Hinweise für Gronau (Westf.): Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden:
      • Verbrechen
      • Diebstahl
      • Unterschlagung
      • Erpressung
      • Betrug
      • Untreue
      • Geldwäsche
      • Urkundenfälschung
      • Hehlerei
      • Wucher
      • Insolvenzstraftaten
    • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
      • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
      • mangels Masse abgewiesen wurde oder
      • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
    • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
      • eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
      • durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit gilt eine Mindestdecksumme von:
      • EUR 1.276.000 für jeden Versicherungsfall und
      • EUR 1.919.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater*in zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen. 

    • Es ist es auch möglich, einen Onlineantragstellung zu stellen
    • Gleichzeitig mit Ihrem Antrag können Sie auch die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
    • Die IHK prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
    • Nach Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis per Post

    Spätestens vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie die Eintragung in des Vermittlerregister beantragen.
     

    Hinweise für Gronau (Westf.): Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler können Sie schriftlich beantragen:

    • Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
    • Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
    • Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
    • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
    • Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

    Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Gronau (Westf.): Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Entscheidung über den Antrag: innerhalb von 3 Monaten Hinweis: Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung nimmt nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen einige Wochen in Anspruch.

    Hinweise für Gronau (Westf.): Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Je nach IHK unterschiedlich.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe richtet sich nach der Gebührenordnung der örtlichen IHK.

    Hinweise für Gronau (Westf.): Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich. Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Haben Sie Angestellte, die bei der Versicherungsvermittlung mitwirken, benötigen diese keine eigene Erlaubnis. Sie müssen sie jedoch im Vermittlerregister registrieren und Sorge tragen, dass diese die notwendige Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit besitzen.

    Weitere Informationen

    §5 der Versicherungsvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf: https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/__5.html Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: https://www.ihk.de/?fdialog=ihk-finder%2F%2F Verfahren über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für Ihr Bundesland suchen: http://www.ea-deutschland.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Registernummer, Versicherungsberater, Vermittlerregister, Beratung, Versicherungsvermittler, Industrie- und Handelskammer, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Mitwirkende Beschäftigte, IHK, Leitende Angestellte in der Vermittlung, Versicherungsberater, Gewerbeordnung, Versicherungsvermittler, Versicherungsvermittlerregister, Versicherungsvertrag, Versicherung, Versicherungsmakler, Vermittlung, Registerbehörde, Versicherungsvertrieb, Weiterbildungspflicht, GewO, Registerstelle, Berufspflichten, Versicherungsvermittlerregister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation