Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse

    Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

    Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie

    • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
    • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.

    Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn

    • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
    • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich sind Veranstaltungen im Freien vorab bei der zentralen Ansprechstelle der Stadt Düren anzumelden. Dies gilt nicht nur für Großveranstaltungen, sondern auch für kleinere Veranstaltungen und jährlich wiederkehrende Veranstaltungen, wie beispielsweise Umzüge, Brauchtumsveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Märkte, Musikveranstaltungen und viele weitere. Die zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungen sorgt für die Beteiligung aller zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung und anderer Behörden, die für die ordnungsgemäße Genehmigung und Abwicklung einer Veranstaltung nötig sind. Auch prüft sie, ob ein Sicherheitskonzept für die Veranstaltung zu erstellen ist. Die Anmeldung der Veranstaltung erfolgt über ein Anmeldeformular. Dieses können Sie sich hier herunterladen und entweder postalisch oder digital bei der zentralen Ansprechstelle für Veranstaltungen einreichen. Bei Fragen rund um die Anmeldung und das Thema Veranstaltungen steht Ihnen die zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungen gerne zur Seite.

    Online-Dienst

    Veranstaltungen

    ID: L100002_127111266

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Tierschutzbehörde beim Landratsamt, in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Düren

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2-4

    52349 Düren

    Kontakt

    Fax: 0242125-1802388

    Telefon Festnetz: 0242125-2354

    E-Mail: gewerbeabteilung@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gewerbe und Städtischer Ordnungsdienst

    Beschreibung

    In der Abteilung Gewerbe und städtischer Ordnungsdienst werden Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen, Sondernutzungen und Maßnahmen nach dem PsychKG behandelt.Bei Gewerbeangelegenheiten handelt es sich u.a. um die An-, Ab- und Ummeldung von Gewerben und der Kontrolle von Gewerbebetrieben. Weiterhin werden gewerberechtliche Erlaubnisse z.B. für den Betrieb von Gaststätten, Spielhallen und zum Abrennen von Feuerwerken erteilt. Die Abteilung überwacht die Beachtung jugendschutz- und ladenschutzrechtlicher Bestimmungen und führt Gewerbeuntersagungsverfahren durch. Darüber hinaus ist die Gewerbeabteilung verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Dürener Wochenmarktes. In der Abteilung ist der Sitz der zentralen Ansprechpartnerin für Veranstaltungen, die die Veranstaltungen in der Stadt Düren koordiniert und beaufsichtigt. Sondernutzungen sind Nutzungen des öffentlichen Raumes (Straßen, Plätze usw.) über den Gemeingebrauch hinaus, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Maßnahmen nach dem PsychKG beinhalten u.a. die zwangsweise Unterbringung von psychisch Kranken in die Landesklinik. Der "städtische Ordnungsdienst" sorgt im gesamten Stadtgebiet Dürens für das Einhalten der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Der städtische Ordnungsdienst ist Ansprechpartner für die Bevölkerung und wehrt Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ab.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wirteltorplatz 7

    52349 Düren

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldeformular Veranstaltungsbeschreibung Weitere vorzulegende Dokumente/ Nachweise/ Anträge ergeben sich aus dem Anmeldeformular

    Formulare

    • formloser Antrag möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    • Hunde und Katzen müssen über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.
    • Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen.
    • Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter Anmeldebogen Frühzeitige Kontaktaufnahme

    Rechtsgrundlage(n)

    § 69 Gewerbeordnung (GewO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html

    § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
    [https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm]

    § 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__25.html]

    § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/__4.html]

    § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__7.html]

    § 4 Tollwutverordnung (TollwV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/__4.h]

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Stelle an. Dies erfolgt entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, elektronisch oder durch formlosen Antrag.

    Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

    • Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
    • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    • Angabe zu den ausgestellten bzw. angebotenen Tieren und Tierarten

    Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder der negative Bescheid sowie der Gebührenbescheid werden in der Regel per Post zugestellt.

    Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde über Details zu den Voraussetzungen und den Verfahrensablauf; soweit vorhanden, erhalten Sie dort auch das Antrags-/Anzeigeformular.

    Fristen

    Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

    Antragsfrist: 4 Wochen

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die folgenden Fristen beruhen auf Erfahrungswerten und haben sich in der Vorbereitungsphase von Veranstaltungen als praktikabel erwiesen. Eine Nichteinhaltung der Zeitvorgaben durch den Veranstalter kann die Ablehnung der Veranstaltung aufgrund mangelnder Vorbereitungszeit bewirken. 7-Monatsfrist: Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial 3-Monatsfrist: sonstige Veranstaltungen ohne erhöhtes Gefährdungspotenzial 1-Monatsfrist: Festumzüge, Straßenfeste, kleinere Sportveranstaltungen, die weder unter a. noch b. fallen, wie beispielsweise Maifeste, Spendenläufe, etc. Für a. und b. ist spätestens einen Monat nach Beginn oben genannter Frist ist eine Veranstaltungsbeschreibung bei dem zentralen Ansprechpartner einzureichen. Für Veranstaltungen mit Sicherheitskonzepten sind über die Anmeldefrist hinaus noch weitere Fristen zu beachten.

    Kosten

    gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweise zum Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit einem erhöhtem Gefährdungspotenzial ist ein Sicherheitskonzept zwingend erforderlich. Dies ist durch den Veranstalter zu erstellen. Die Erstfassung des Sicherheitskonzeptes ist der Behörde spätestens 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der Behörde die Endfassung des Sicherheitskonzeptes zur Erklärung des Einvernehmens vorzulegen. Bei der Endfassung darf es sich höchstens um die dritte Fassung des Sicherheitskonzeptes handeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    tierschutzrechtliche Genehmigung, Tiergesundheit, tierschutzrechtliche Anzeige, Tierseuchenschutz, Tierschau, Tiersportveranstaltung, tierseuchenschutzrechtliche Anzeige, Viehmarkt, Tierbörse, Tierschutz, Viehbörse, Tiermarkt, Tierseuchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English