Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse

    Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

    Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie

    • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
    • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.

    Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn

    • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
    • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten eine Ausstellung, Messe oder einen Jahrmarkt in Aachen ausrichten? Für solche gewerblichen Veranstaltungen (z.B. Volksfeste, Jahrmärkte, Spezialmärkte, Ausstellungen oder Messen) können bei der hiesigen Dienststelle beantragt werden. Die mit einer erteilten Festsetzung verbundenen Marktprivilegien stellen die Marktteilnehmer*innen von bestimmten Verpflichtungen frei. So gelten z.B. erleichterte Bedingungen hinsichtlich der Gewerbeanzeige, des Ladenschlusses, des Verabreichens von Speisen und Getränken sowie dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte.

    Online-Dienst

    Veranstaltungen gewerblich

    ID: L100002_124765938

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Tierschutzbehörde beim Landratsamt, in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Blondelstr. 9-21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 024143232230

    Fax: 0241/43233001

    E-Mail: genehmigungveranstaltungen@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Allgemeine/ besondere Ordnungs- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten (Aachen-Mitte)

    Beschreibung

    Email-Kontakt der jeweiligen Dienstleistungen: Teamleitung: FB32-320Teamleitung@mail.aachen.de Allgemeines Gewerberecht: FB32-320allgemeinesGewerberecht@mail.aachen.deGaststättenangelegenheiten: FB32-320gaststaetten@mail.aachen.deGewerbemeldungen: FB32-320gewerbemeldestelle@mail.aachen.deGlückspielwesen: FB32-320gluecksspielwesen@mailaachen.deNichtraucherschutz: FB32-320nichtraucherschutz@mail.aachen.deProstituiertenschutzgesetz: FB32-320prostschutzgesetz@mail.aachen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8399

    Telefon Festnetz: 0241 432-8330

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.

    Formulare

    • formloser Antrag möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    • Hunde und Katzen müssen über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.
    • Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen.
    • Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 69 Gewerbeordnung (GewO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html

    § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
    [https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm]

    § 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__25.html]

    § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/__4.html]

    § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__7.html]

    § 4 Tollwutverordnung (TollwV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/__4.h]

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Stelle an. Dies erfolgt entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, elektronisch oder durch formlosen Antrag.

    Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

    • Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
    • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    • Angabe zu den ausgestellten bzw. angebotenen Tieren und Tierarten

    Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder der negative Bescheid sowie der Gebührenbescheid werden in der Regel per Post zugestellt.

    Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde über Details zu den Voraussetzungen und den Verfahrensablauf; soweit vorhanden, erhalten Sie dort auch das Antrags-/Anzeigeformular.

    Fristen

    Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

    Antragsfrist: 4 Wochen

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beachten Sie, dass Anträge auf Festsetzung mindestens 2 Monate vor dem Beginn der geplanten Veranstaltung unter Vorlage der im hinterlegten Merkblatt aufgeführten Unterlagen, gestellt werden müssen.

    Kosten

    gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sollten Sie die Veranstaltung auf öffentlicher Fläche/öffentlichem Platz planen, so muss außerdem gegebenenfalls ein Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung bzw. Antrag auf Sondernutzung beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Dienststelle Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der Stadt Aachen für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte (FB 32/24) gestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    tierschutzrechtliche Genehmigung, Tiergesundheit, tierschutzrechtliche Anzeige, Tierseuchenschutz, Tierschau, Tiersportveranstaltung, tierseuchenschutzrechtliche Anzeige, Viehmarkt, Tierbörse, Tierschutz, Viehbörse, Tiermarkt, Tierseuchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English