Veranstaltung Festsetzung

    Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen

    Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten  möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich. 

    Beschreibung

    Als Veranstaltung gelten im Kontext des Genehmigungsverfahrens insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte. 

    • Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbietet. 
    • Um einen Spezialmarkt handelt es sich, wenn gewöhnlich regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend, auf einer zeitlich begrenzten Veranstaltung bestimmte Waren angeboten werden. 
    • Auf Jahrmärkten werden Waren aller Art angeboten. Jahrmärkte sind im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen. 
    • Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, müssen Sie eine Festsetzung (Genehmigung) bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung  bewirkt, dass Sie als Veranstalterin oder Veranstalter von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). 
    • Veranstaltende sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalterinnen, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet der Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers. 
       

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten in Schwerte eine Veranstaltung organisieren und durchführen? Egal, ob es sich um ein Straßen- oder Vereinsfest handelt, ein Konzert, ein Firmenjubiläum oder eine andere Veranstaltung, sind die unterschiedlichsten Bereiche der Stadtverwaltung zu beteiligen. Damit Ihre Veranstaltung ein Erfolg wird, sollten Sie an die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen denken, die im Vorfeld Ihres Projektes geklärt und geregelt sein sollten. Mit den folgenden Tipps und Hinweisen möchten wir Ihnen die Vorbereitungen erleichtern und einige bedeutende generelle Themen aufgreifen. Vielleicht sind dabei nicht alle Aspekte für Ihre konkrete Veranstaltung wichtig und notwendig, andere wiederrum sind möglicherweise so speziell, dass sie hier nicht aufgeführt sind. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung hilft Ihnen und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Planung aus ordnungsrechtlicher Sicht und dient als zentrale Koordinierungsstelle für die Vorbereitung von Veranstaltungen. Hier finden Sie Ansprechpartner, nicht nur für große Veranstaltungen mit einer Vielzahl von Besuchern, sondern auch für alle, die im kleineren Kreis mit Familie, Freunden, Nachbarn oder im Verein feiern möchten. Fragen Sie uns - wir informieren und beraten Sie gerne:Allgemeine Auskünfte, TerminplanungUm die Durchführung Ihrer Veranstaltung nicht zu gefährden und die Belange der Gefahrenabwehr so früh wie möglich zu wahren, sollten Veranstaltungen mit mehreren hundert zu erwarteten Besuchern spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich beim Ordnungsamt angezeigt und ausführlich beschrieben werden. Für kleinere Veranstaltungen sollten die Unterlagen vier Wochen vorher eingereicht werden.Erst durch die Anzeige und eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung wird die Behörde in die Lage versetzt, das konkrete Gefährdungspotenzial einzustufen. Je nach Bewertung kann dann Abstimmungen mit anderen Fachämtern der Stadtverwaltung (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) und weiteren Sicherheitsbehörden (z.B. Polizei) ein ausführliches Sicherheitskonzept notwendig werden.Das Ordnungsamt als Koordinierungsstelle nimmt eine erste Prüfung Ihres Antrages vor. Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen setzt sie sich mit Ihnen in Verbindung und leistet Unterstützung. Die Koordinierungsstelle leitet die eingereichten Unterlagen an die jeweils zuständige Einrichtung weiter. Die beteiligten Ämter der Stadtverwaltung prüfen daraufhin eigenständig und abschließend mit entsprechender Kontaktaufnahme zur anmeldenden verantwortlichen Person, welche Maßnahmen erforderlich sind.Die in der jeweiligen Erlaubnis enthaltenen Auflagen sollen dann gewährleisten, dass die Veranstaltung für Teilnehmer, Besucher und Anwohner in jeder Hinsicht gefahren- und störungsfrei abläuft.Für Ihre Anzeige verwenden Sie bitte das zum Download zur Verfügung gestelltes Formular (siehe unten: "Formulare").Inanspruchnahme öffentlicher VerkehrsflächenErforderlich ist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz NW und der Sondernutzung der Stadt SchwerteWeitere Informationen erhalten Sie hierNutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Festumzüge, sportliche Veranstaltungen u. ä.Hier gibt es je nach Art der Veranstaltung Anzeige- oder Erlaubnispflichten nach der StraßenverkehrsordnungWeitere Informationen erhalten Sie hierBereitstellung eines SanitätsdienstesJe nach Veranstaltung ist die Bereitstellung eines Sanitätsdienstes empfehlenswert. Auskünfte über Art und Stärke des Sanitätsdienstes erhalten Sie bei den örtlichen Hilfsorganisationen.Ansprechpartner:Deutsches Rotes Kreuz, Lohbachstr. 4, 58239 Schwerte,Tel. 0 23 04 / 4 21 22 Malteser Hilfsdienst, Bethunestr. 15, 58239 Schwerte,Tel. 0 23 04/ 1 75 88Nutzung öffentlicher Grünflächen Sollen öffentliche Grünflächen genutzt werden, so ist das Immobilienmanagement der Stadt Schwerte zu beteiligen. Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für ImmobilienmanagementMusikveranstaltungen, Betrieb von Lautsprecheranlagen Hier ist ggfl. eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erforderlich.Hier beantragen Sie eine Veranstaltungserlaubnis (Wirtschaft-Service-Portal) (siehe unten, unter Service starten)Bühnen, Zelte und sonstige bauliche Anlagen Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch), bevor sie in Gebrauch genommen werden. Die örtliche Bauaufsichtsbehörde wird unter Vorlage des Prüfbuches unterrichtet, um ggf. eine Gebrauchsabnahme durchzuführen. Bei den Fliegenden Bauten handelt es sich um bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können, wie z.B. Zelte oder Karussells. Hier beantragen Sie eine Veranstaltungserlaubnis (Wirtschaft-Service-Portal) (siehe unten, unter Service starten) Bewirtung mit Speisen und GetränkenWerden Speisen und Getränke bei einer Veranstaltung angeboten, ist in der Regel eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz NW erforderlich. Diese ist im Ordnungsamt der Stadtverwaltung zu beantragen. Hier erhalten Sie auch Hinweise zu weiteren Regelungen, z.B. Hygienevorschriften, die ebenfalls zu beachten sind.Hier beantragen Sie eine Gaststätten-Gestattung (Wirtschafts-Service-Portal)Marktveranstaltungen (z.B. Ausstellungen, Trödelmärkte, Volksfeste)Eine Genehmigung und Festsetzung nach der Gewerbeordnung für solche Veranstaltungen erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadtverwaltung.Hier beantragen Sie eine Veranstaltungserlaubnis (Wirtschaft-Service-Portal) (siehe unten, unter Service starten)Tanzveranstaltungen gewerblicher ArtTanzveranstaltungen gewerblicher Art sind nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schwerte beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung anzumelden.Weitere Informationen erhalten Sie im OrdnungsamtEinhaltung des JugendschutzgesetzesGesetzestexte zur Einhaltung des Jugendschutzes, insbes. zur Beachten des Ausschankverbotes von Alkohol an Minderjährige, sind kostenlos im Ordnungsamt der Stadtverwaltung erhältlich:Weitere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt Abfallvermeidung und Abfallentsorgung vor, während und nach der VeranstaltungAbfall entsteht nicht erst bei der Veranstaltung. Auch im Vorfeld sollten Sie sich über die Entsorgung von Abfällen Gedanken machen. Sie sollten deshalb prüfen, ob z.B.. durch ein Pfand auf Mehrweggeschirr erhebliche Abfallmengen nicht vermieden werden können. Daneben ist die Aufstellung, Entleerung und Abholung von Restmüll- und Wertstoffbehältern zu bedenken. Auch die regelmäßige Reinigung des Festplatzgeländes muss geplant und organisiert werden.Weitere Informationen erhalten Sie beim BaubetriebshofStraßenreinigungBei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen oder Grünflächen ist das Reinigen durch Kehrmaschinen und/oder Handreinigung vor, währen und nach der Veranstaltung zu klären.Weitere Informationen erhalten Sie beim BaubetriebshofWerbungDie Abwicklung und Durchführung von Werbung auf öffentlichen Flächen erfolgt durch die Deutsche Städtemedien (DSM). Informationen zur Werbung auf Werbeträgern der DSM erhalten Sie beim Amt für Immobilienmanagement der Stadtverwaltung.Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Immobilienmanagement

    Online-Dienst

    Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte) (Wirtschafts-Service-Portal)

    ID: L100002_123671654

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Schwerte

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02304/104351

    Fax: 02304/104723

    E-Mail: andrew.bartmann@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614

    E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis 
    • Gewerbezentralregisterauszug 
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

    Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

    • Sondernutzungserlaubnis
       

    Formulare

    Formulare: nein 

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte) (Wirtschafts-Service-Portal)

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt  werden kann, müssen Sie 

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
    • Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    • Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
      • Veranstaltungstermin
      • Ort
      • Öffnungszeiten
      • Veranstaltungsname, zum Beispiel "Frühlingsmarkt"
      • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
      • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
      • Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
       

    Fristen

    Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen. 

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Wintermarkt, Weihnachtsmarkt, Herbstmarkt, Spezialmärkte, Messe, Festsetzung, Jahrmarkt, Frühlingsmarkt, Wochenmarkt, Spezialmarkt, Großmarkt, Genehmigung, Ostermarkt, Antikmarkt, Ausstellung, Wochenmarktveröffentlichung, Wochenmarktgenehmigung, Marktgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de