Veranstaltung Festsetzung

    Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen

    Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten  möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich. 

    Beschreibung

    Als Veranstaltung gelten im Kontext des Genehmigungsverfahrens insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte. 

    • Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbietet. 
    • Um einen Spezialmarkt handelt es sich, wenn gewöhnlich regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend, auf einer zeitlich begrenzten Veranstaltung bestimmte Waren angeboten werden. 
    • Auf Jahrmärkten werden Waren aller Art angeboten. Jahrmärkte sind im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen. 
    • Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, müssen Sie eine Festsetzung (Genehmigung) bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung  bewirkt, dass Sie als Veranstalterin oder Veranstalter von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). 
    • Veranstaltende sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalterinnen, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet der Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers. 
       

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die vielen Veranstaltungen in Velbert tragen zu einem positiven, abwechslungsreichen und aktiven Leben und Erleben der Velberter Bürgerinnen und Bürgern sowie bei Gästen unserer Stadt bei. Sehr oft werden sie von engagierten ehrenamtlichen Personen vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen einer Veranstaltung ist mit einiger Arbeit verbunden. Bereits im Vorfeld muss an Vieles gedacht werden, damit die Durchführung eines schönen Festes gelingen kann.Um Ihnen bei der Vorbereitung eine bestmögliche Unterstützung zu bieten, finden Sie bei der Stadt Velbert kompetente Kontaktpersonen, die Sie sicher durch die Planungsphase Ihrer Veranstaltung führen werden. Allgemeine Informationen Bei allen Überlegungen und Planungen hat die Sicherheit der Besucher und Besucherinnen oberste Priorität. Im Vorfeld einer größeren Veranstaltung ist unter anderem die Abstimmung mit anderen Sicherheitsbehörden (beispielsweise Polizei oder Feuerwehr) sowie die Vorlage eines Sicherheitskonzepts durch den Veranstalter notwendig. Der neu entwickelte Anmeldebogen für Veranstaltungen ersetzt einen Teil der bisherigen Antragsformulare, beinhaltet aber trotzdem alle notwendigen sicherheits- und ordnungsrelevanten Aspekte einer Veranstaltung.Die Anmeldung beinhaltet gleichzeitig Anträge für alle gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse (beispielsweise Gestattung zum Ausschank von Alkohol gemäß § 12 Gaststättengesetz; Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW; Sondernutzung gemäß Straßenverkehrsordnung / Straßen und Wegegesetz NRW). Antragstellung Das Antragsformular für die Anmeldung einer Veranstaltung können Sie als pdf-Formular unter Downloads herunterladen. Eine Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte) kann über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragt werden.

    Online-Dienst

    Anmeldung von Veranstaltungen

    ID: L100002_123754359

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Velbert

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Sie können uns über die Service Rufnummer 02051/26-2500 oder per E-Mail unter ordnungundgewerbe@velbert.de (Ordnung und Gewerbe) erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis 
    • Gewerbezentralregisterauszug 
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

    Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

    • Sondernutzungserlaubnis
       

    Formulare

    Formulare: nein 

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt  werden kann, müssen Sie 

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
    • Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    • Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
      • Veranstaltungstermin
      • Ort
      • Öffnungszeiten
      • Veranstaltungsname, zum Beispiel "Frühlingsmarkt"
      • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
      • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
      • Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
       

    Fristen

    Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese sicherheitsrelevanten Überlegungen und Abstimmungen erfordern in der Regel eine längere Vorlaufzeit, deshalb ist es erforderlich, dass die entsprechende Anmeldung für eine Veranstaltung rechtzeitig vor der Veranstaltung beim Veranstaltungslotsen eingereicht wird.Für eine große Veranstaltung, wie beispielsweise einem Weinfest, muss die Anmeldung zwölf Wochen und bei kleineren Veranstaltungen mindestens acht Wochen vor Beginn dem Ordnungsamt vorgelegt werden. Unabhängig von den zu erwartenden Besucherzahlen kann es je nach Inhalt, Art und Umfang einer Veranstaltung notwendig sein, dass ein Sicherheitskonzept eingereicht werden muss.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen. 

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei manchen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, weitere zuständige Ämter in die Planung mit einzubeziehen. Spätestens jetzt kontaktieren Sie Ihren Veranstaltungslotsen, der Sie an die richtigen Adressen vermittelt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Beispiele: Sie möchten öffentliche Flächen nutzen Sie wollen ein Festzelt, eine Bühne, Sitz- und Stehtribünen oder ein Karussell in Ihre Veranstaltung einbeziehen Sie planen ein Volksfest, eine Messe oder eine Ausstellung Sie möchten eine Tombola oder eine Lotterie veranstalten Sie planen ein Feuerwerk Sie wollen alkoholische Getränke ausschenken Sie wollen Musik- und Beschallungsanlagen im Freien benutzen Sie planen eine Veranstaltung in einem Firmengebäude, Foyer oder einer Werkshalle Sie planen eine Veranstaltung nach 22 Uhr Ist dies der Fall, kann es sein, dass das Ordnungsamt, die Bauaufsicht, die Technischen Betriebe Velbert AöR, der Kultur- und Veranstaltungsbetrieb Velbert oder die Straßenverkehrsbehörde mit in die Planung einbezogen werden muss. Beschreiben Sie deshalb die Art und den Ort Ihrer Veranstaltung möglichst genau gegebenenfalls mit einem Beiblatt oder einem Plan.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Wintermarkt, Weihnachtsmarkt, Herbstmarkt, Spezialmärkte, Messe, Festsetzung, Jahrmarkt, Frühlingsmarkt, Wochenmarkt, Spezialmarkt, Großmarkt, Genehmigung, Ostermarkt, Antikmarkt, Ausstellung, Wochenmarktveröffentlichung, Wochenmarktgenehmigung, Marktgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de