Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
    Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
    Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
     

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach Gewerbe- und nach GlücksspielrechtWer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Gewinn- oder Unterhaltungsspielgeräten dient, benötigt eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.Außerdem benötigen Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber seit in Kraft treten des Glücksspielstaats-vertrages (GlüStV) am 01. Dezember 2012 sowie dem dazu gehörigen Ausführungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen neben der gewerberechtlichen Erlaubnis zusätzlich eine glücksspielrechtliche Erlaubnis.Für Spielhallen, die am 1. Dezember 2012 bereits rechtmäßig betrieben wurden, gelten entsprechende Übergangsregelungen bis zum 30.11.2017. Welche Regelung für die jeweils konkrete Spielhalle zutrifft, können Sie bei der hiesigen Dienststelle erfahren.HinweisBevor Ihnen eine gewerbe- bzw. glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle erteilt werden kann, benötigen Sie ggfls. zusätzlich eine baurechtliche Genehmigung. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Fachbereich Bauaufsicht in Verbindung.GlücksspielwesenSpielautomaten mit GewinnmöglichkeitenGlückspielautomaten sind auch in der Stadt Aachen zahlreich vorhanden.Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. SportwettenWenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktperson

    Online-Dienst

    Spielhallenangelegenheiten

    ID: L100002_124765966

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241/432-32320

    E-Mail: ordnungsamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Glücksspielwesen (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 413541-32399

    Telefon Festnetz: 0241 432-32323

    E-Mail: fb32-320gluecksspielwesen@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
    • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

    Voraussetzungen

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielhallenerlaubnis, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Spielcasino, Spielothek, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Spielhalle, Glücksspielhalle, Casino, Spielautomat, Spielautomaten, Spielhölle, Glücksspielautomat, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English