Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
    Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
    Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
     

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Errichtung und zum Betrieb einer Spielhalle ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich.Zuständige Behörde ist diejenige, wo sich die Betriebsstätte befindet. Die Erlaubnis ist personen- und objektbezogen, d. h. sie wird für eine bestimmte Person und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt. Bauordnungsrechtliche Vorgaben sind zwingend zu berücksichtigen. Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach den Vorschriften der Spielverordnung, wonach auf je 12 qm Grundfläche höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden darf. Die Höchstzahl ist auf 12 Geld- oder Warenspielgeräte je Spielhalle oder ähnliches Unternehmen begrenzt. Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist eine seperate Erlaubnis erforderlich.Auch muss eine Bestätigung der zuständigen Behörde vorliegen, dass der Aufstellort geeignet ist, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen (Geeignetheitsbestätigung).Bitte beachten Sie, dass die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden dürfen. Ein eventueller Verstoß erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Online-Dienst

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    ID: L100002_128833651

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Wuppertal

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    42275 Wuppertal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02025636769

    Fax: 02025638591

    E-Mail: gewerbecenter@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
    • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter.Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich.Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann sofort erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Antragsabgabe die Verwaltungsgebühr zu entrichten ist (siehe Gebühren/Zahlungsart).Folgende Unterlagen sind erforderlich: Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite) gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen) bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde) Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals des Amtsgerichtes unter www.vollstreckungsportal.de Auskunft von der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde) Kopie des Pacht- oder Mietvertrages (ggf. Untermietvertrag incl. Einverständniserklärung des Hauptvermieters) mit den Unterschriften aller Vertragsparteien bzw. Eigentumsnachweis 4 einwandfreie Grundrisszeichnungen mit allen Betriebs- und Nebenräumen (durch Rotumrandung kenntlich gemacht) in DIN A 4 Format unter Angabe der m2-Größen Sozialkonzept gemäß § 6 GlüStV Fotos der äußeren Gestaltung Schulungsnachweise Modul B und Sachkundenachweise für Betreiber und Mitarbeiter mit Leitungsfunktion Informationen: Sollte Ihre Hauptwohnsitzgemeinde Wuppertal sein, können Sie im Rahmen der Erlaubnisbeantragung sowohl die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister als auch das Führungszeugnis im GewerbeCenter beantragen. Bei der Antragstellung von juristischen Personen sind die Unterlagen unter Nr. 6. - 10. sowohl für die/den gesetzlichen Vertreter/in als auch für die juristische Person vorzulegen. Sollte Ihre Wohnort- bzw. Ihre Betriebssitzgemeinde Wuppertal sein, kann die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Nr. 7) vom GewerbeCenter angefordert werden. Hierfür ist es erforderlich, die Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis auszufüllen (Downloads/Links). Die Unterlagen Nr. 6 bis 11 dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Nachweise erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 16 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    abhängig von der konzessionierten Fläche:unter 72 qm 3.000 Euro72 bis 95 qm 3.500 Euro96 bis 119 qm 4.000 Euro120 bis 143 qm 4.500 Euroab 144 qm 5.000 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielhallenerlaubnis, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Spielcasino, Spielothek, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Spielhalle, Glücksspielhalle, Casino, Spielautomat, Spielautomaten, Spielhölle, Glücksspielautomat, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English