Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Hinweise für Witten: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Beschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
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Online-Dienst
Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen für Werl, Stadt
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Ansprechpartner
32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 16
58452 Witten
Kontakt
Fax:
E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
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Formulare
Antragsformular
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- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Hinweise für Witten: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer
- Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
- in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie
- einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher
befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Hinweise für Witten: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.
Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Witten: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Kosten
Hinweise für Witten: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Hinweise für Witten: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Eine Ortsbesichtigung kann notwendig werden, wenn beispielsweise in den Räumlichkeiten erstmals Geräte aufgestellt werden sollen oder sich die Räumlichkeiten verändert haben.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO, Aufstellung Geldspielgeräte