Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Personen, die gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- & Warenspielgeräte) aufstellen möchten, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (Aufstellerlaubnis). Derartige Spielgeräte dürfen nur gewerblich aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ihre Bauart zugelassen hat. Zuständige Behörde ist bei Einzelgewerbetreibenden die Hauptwohnsitzbehörde oder die Behörde, wo sich der Betriebssitz befindet und bei juristischen Personen die Behörde, wo sich die Hauptniederlassung befindet. Neben der Aufstellerlaubnis muss eine Bestätigung der zuständigen Behörde vorliegen, dass der jeweilige Aufstellort geeignet ist, um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen - auch Geeignetheitsbestätigung genannt. Sofern Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielhalle aufgestellt werden, muss hierfür eine gesonderte Erlaubnis vorliegen ( Spielhallenerlaubnis ). Es wird darauf hingewiesen, dass die erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeiten erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden dürfen. Ein eventueller Verstoß erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. HINWEISE Seit dem 01.09.2013 sind für die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit folgende zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen: Die / der Antragsteller(in) hat durch eine Bescheinigung der Industrie- & Handelskammer nachzuweisen, dass sie/er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Jugend- und Spielerschutz unterrichtet worden ist ( Unterrichtungsnachweis). Die / der Antragsteller(in) muss über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution verfügen, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozial-schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll. Dieses Konzept ist bei der Antragstellung vorzulegen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Aufsteller mit der Aufstellung von Spielgeräten nur Personen beschäftigen darf, die über einen Unterrichtungsnachweis (siehe Nr. 1) verfügen.

    Online-Dienst

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen für Werl, Stadt

    ID: L100002_121600330

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336/8010 (Zentrale)

    E-Mail: ordnungsamt@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Schwelm

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336-801261

    Fax: 02336-80177261

    E-Mail: ordnungsamt@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • Ausgefülltes Antragsformular

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Bürgerservice - Sachgebiet Ordnung - der Stadt Schwelm, um bereits im Vorfeld wichtige Einzelheiten zu klären. Folgende Unterlagen sind erforderlich : Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite) gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen) bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde) Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals sowie der Insolvenzabteilung des zuständigen Amtsgerichtes - online erhältlich unter www.vollstreckungsportal.de Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde) Unterrichtungsnachweis der Industrie- & Handelskammer Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution

    Formulare

    Antragsformular

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer 

    • Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
    • in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie 
    • einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher 

    befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    § 33 c Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
    • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
    • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.

    Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.

    Fristen

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Landesweite Rahmengebühr: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW 12.4.2 Bearbeitung des Antrags auf Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellortes für Spielgeräte (§ 33 c Absatz 3 GewO) Gebühr: Euro 50 bis 2 500

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Eine Ortsbesichtigung kann notwendig werden, wenn beispielsweise in den Räumlichkeiten erstmals Geräte aufgestellt werden sollen oder sich die Räumlichkeiten verändert haben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Antrag auf Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten Unbedenklichkeitsbescheinigung - Antrag

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO, Aufstellung Geldspielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English