Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Beschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach dem gemäß § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung geltenden Grundsatz der Gewerbefreiheit ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch (Bundes-)Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben sind. Ausnahmen und Beschränkungen in diesem Sinne sind gewerberechtliche und andere Erlaubnispflichten zur Berufszulassung und Berufsausübung.Gewerberechtliche Erlaubnispflichten bestehen für folgende Tätigkeiten:- Betrieb von Privatkrankenanstalten- Schaustellung von Personen- Aufstellung von Gewinnspielgeräten- Veranstaltung von anderen (Geschicklichkeits-)Spielen- Betrieb einer Spielhalle- Pfandleihgeschäft- Versteigerergewerbe- Darlehens- oder Immobilien-Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer- Versicherungsvermittler, Versicherungsberater- Reisegewerbe- Gaststättenbetrieb mit AlkoholausschankWeitere Erlaubnispflichten bestehen insbesondere für folgende Tätigkeiten:- Zulassungspflichtige Handwerke lt. Anlage A zur Handwerksordnung (siehe unter "Weiterführende Informationen")- Abfallbeseitigung- Altenpflege- Apotheke- Arzneimittelherstellung- Bankgeschäfte- Bergbau- Briefbeförderung- Güter- und Personenverkehr- Inkassobüro- Lotterieunternehmer- Spielvermittler- Waffenherstellung und -handel

    Online-Dienst

    Genehmigungspflichtige Gewerbe

    ID: L100002_123480803

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Paderborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0525188-11308

    Fax: 0525188-21613

    E-Mail: gewerbe@paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Meisterbrief oder Konzession). Die Tätigkeiten sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei dieser Gewerbeanzeige sind wir Ihnen gerne behilflich. Weitere Informationen sowie Ihre Ansprechpartner finden Sie unter "Kontaktpersonen" und "Dienstleistungen".

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • Ausgefülltes Antragsformular

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
    • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
    • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO, Aufstellung Geldspielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English