Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Beschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Für die Ausübung des Gewerbes ist ein Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz erforderlich.
Online-Dienste
Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warengeräte) – allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für
- die vertretungsberechtigte Person
- die Gesellschaft (den Auszug aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie bei der zuständigen Melde- bzw. Ordnungsbehörde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für
- die vertretungsberechtigte Person
- die Gesellschaft
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für
- die vertretungsberechtigte Person
- die Gesellschaft (Die Auskunft kann nur online im Vollstreckungsportal der Länder eingeholt werden)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für
- die vertretungsberechtigte Person
- die Gesellschaft
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- Unterrichtungsnachweis der IHK über den Spieler- und Jugendschutz (ist eine rechtzeitige Teilnahme aus terminlichen Gründen nicht möglich, bitte Rücksprache mit dem Ordnungsamt halten)
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Stelle zur Vorbeugung sozialschädlicher Auswirkungen des Glücksspiels. (Beinhaltet die Schulung des Personals, Hinweise auf Beratungsangebote und Schaffung von Möglichkeiten für Spieler, ihre Gefährdung einzuschätzen)
- Zusätzlich bei Ausländern: Reisepass mit Zustimmung des zuständigen Ausländeramtes zur selbstständigen gewerblichen Tätigkeit oder Aufenthaltserlaubnis EG
Für die Mitteilung eines Geschäftsführerwechsels:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für
- die vertretungsberechtigte Person
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für
- die vertretungsberechtigte Person
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für
- die vertretungsberechtigte Person
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für
- die vertretungsberechtigte Person
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
Für Anträge auf Erteilung einer Bestätigung des Aufstellortes zu Aufstellung von Geld-oder Warenspielgeräte nach § 33c Abs. 3 GewO:
- Personalausweis (Kopie)
- Antrag auf Erteilung der Bestätigung (Vordruck) 1-fach
- Aufstellererlaubnis gem. § 33c Abs.1 GewO (Kopie)
- Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung (Kopie)
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
Aufstellung Geldspielgeräte, Geeignetheitsbescheinigung, 33c Abs. 3 GewO, Geeignetheit