Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie dürfen als Gewerbetreibende*r Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Warengewinn, Geldgewinn) nur aufstellen, wenn Ihnen die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort dafür geeignet ist.

    Die Erlaubnis, die Sie für die Aufstellung und den Betrieb solcher Spielgeräte benötigen, kann mit Auflagen verbunden werden. Die Auflagen können sich auf den Aufstellungsort beziehen, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner*innen des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist.

    Die genauen Bestimmungen über Aufstellungsorte sind in der Spielverordnung (SpielV) festgelegt.

    Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), dürfen Sie nur 

    • in Beherbergungsbetrieben oder in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder Speisen an Ort und Stelle verzehrt werden,
    • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
    • in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher

    aufstellen. 

    Ein Geldspielgerät dürfen Sie zum Beispiel nicht auf Volksfesten, Jahrmärkte, in Trinkhallen, Eisbars oder in Schank- oder Speisewirtschaften aufstellen, die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten oder Jugendherbergen befinden.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Ausübung des Gewerbes ist ein Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz erforderlich.
    Für die Ausübung des Gewerbes ist ein Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz erforderlich.

    Online-Dienste

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    ID: L100002_122876969

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    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    ID: L100002_140733369

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    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2025

    Technisch geändert am 10.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Stadt Espelkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772562-251

    Fax: 057728011

    E-Mail: info@espelkamp.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2025

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • aktuelle Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • bei jur. Person: aktueller Registerauszug

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warengeräte) – allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO: Auszug aus dem Handelsregister Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde) Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person die Gesellschaft (den Auszug aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie bei der zuständigen Melde- bzw. Ordnungsbehörde) Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für die vertretungsberechtigte Person die Gesellschaft Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für die vertretungsberechtigte Person die Gesellschaft (Die Auskunft kann nur online im Vollstreckungsportal der Länder eingeholt werden) Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für die vertretungsberechtigte Person die Gesellschaft Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts Unterrichtungsnachweis der IHK über den Spieler- und Jugendschutz (ist eine rechtzeitige Teilnahme aus terminlichen Gründen nicht möglich, bitte Rücksprache mit dem Ordnungsamt halten) Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Stelle zur Vorbeugung sozialschädlicher Auswirkungen des Glücksspiels. (Beinhaltet die Schulung des Personals, Hinweise auf Beratungsangebote und Schaffung von Möglichkeiten für Spieler, ihre Gefährdung einzuschätzen) Zusätzlich bei Ausländern: Reisepass mit Zustimmung des zuständigen Ausländeramtes zur selbstständigen gewerblichen Tätigkeit oder Aufenthaltserlaubnis EG Für die Mitteilung eines Geschäftsführerwechsels: Auszug aus dem Handelsregister Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde) Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für die vertretungsberechtigte Person Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für die vertretungsberechtigte Person Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für die vertretungsberechtigte Person Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts Für Anträge auf Erteilung einer Bestätigung des Aufstellortes zu Aufstellung von Geld-oder Warenspielgeräte nach § 33c Abs. 3 GewO: Personalausweis (Kopie) Antrag auf Erteilung der Bestätigung (Vordruck) 1-fach Aufstellererlaubnis gem. § 33c Abs.1 GewO (Kopie) Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung (Kopie)
    Für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warengeräte) - allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO: Auszug aus dem Handelsregister Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde) Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person die Gesellschaft (den Auszug aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie bei der zuständigen Melde- bzw. Ordnungsbehörde) Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für die vertretungsberechtigte Person die Gesellschaft Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für die vertretungsberechtigte Person die Gesellschaft (Die Auskunft kann nur online im Vollstreckungsportal der Länder eingeholt werden) Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für die vertretungsberechtigte Person die Gesellschaft Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts Unterrichtungsnachweis der IHK über den Spieler- und Jugendschutz (ist eine rechtzeitige Teilnahme aus terminlichen Gründen nicht möglich, bitte Rücksprache mit dem Ordnungsamt halten) Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Stelle zur Vorbeugung sozialschädlicher Auswirkungen des Glücksspiels. (Beinhaltet die Schulung des Personals, Hinweise auf Beratungsangebote und Schaffung von Möglichkeiten für Spieler, ihre Gefährdung einzuschätzen) Zusätzlich bei Ausländern: Reisepass mit Zustimmung des zuständigen Ausländeramtes zur selbstständigen gewerblichen Tätigkeit oder Aufenthaltserlaubnis EG Für die Mitteilung eines Geschäftsführerwechsels: Auszug aus dem Handelsregister Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde) Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für die vertretungsberechtigte Person Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für die vertretungsberechtigte Person Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für die vertretungsberechtigte Person Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts Für Anträge auf Erteilung einer Bestätigung des Aufstellortes zu Aufstellung von Geld-oder Warenspielgeräte nach § 33c Abs. 3 GewO: Personalausweis (Kopie) Antrag auf Erteilung der Bestätigung (Vordruck) 1-fach Aufstellererlaubnis gem. § 33c Abs.1 GewO (Kopie) Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung (Kopie)

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer 

    • Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
    • in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie 
    • einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher 

    befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 33c Gewerbeordnung (GewO)
    § 33c Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.

    Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anmeldung nutzen Sie bitte bevorzugt unser Onlineformular. Alternativ steht ein Formular zum Download bereit.
    Für die Anmeldung nutzen Sie bitte bevorzugt unser Onlineformular. Alternativ steht ein Formular zum Download bereit.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Landesweite Rahmengebühr: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW 12.4.2 Bearbeitung des Antrags auf Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellortes für Spielgeräte (§ 33 c Absatz 3 GewO) Gebühr: Euro 50 bis 2 500

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Ortsbesichtigung kann notwendig werden, wenn beispielsweise in den Räumlichkeiten erstmals Geräte aufgestellt werden sollen oder sich die Räumlichkeiten verändert haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Bestätigung des Aufstellortes, Aufstellung Geldspielgeräte, Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, 33c Abs. 3 GewO, Geeignetheit, Spielgeräte, Geeignetheit, Bestätigung Aufstellortes, Aufstellung Geldspielgeräte, Glücksspiel, PTB, 33c Abs. 3 GewO, Geeignetheitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024