Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Beschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.Ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit ist jedes Gerät, das mit einer technischen Vorrichtung ausgestattet ist, die als "zweite Kraft" einen eigenständigen (selbstwirkenden) und für den Spielausgang ausschlaggebenden Einfluss auf den Spielerfolg hat. Der Spieler oder die Spielerin kann in diesem Fall den Spielablauf durch eigene Handlungen nicht unmittelbar bestimmen. Der Spielerfolg wird vielmehr durch eine selbstwirkende, besonders konstruierte Vorrichtung entscheidend beeinflusst. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen Geld- oder um einen Warengewinn handelt. Die im Folgenden aufgeführten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen. Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe

    Online-Dienst

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    ID: L100002_122708171

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Blomberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Fax: 05235-504450

    Telefon Festnetz: 05235-504413

    E-Mail: gewerbe@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Fax: 05235 504-450

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • Ausgefülltes Antragsformular

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweisdokument Führungszeugnis (Belegart O) Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde IHK-Unterrichtungsnachweis Sozialkonzept Aktueller Auszug aus dem Handelsregister

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönliche ZuverlässigkeitDie Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der/Die Antragsteller:in hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen SachkundeNachweis der erfolgten Unterrichtung über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz SozialkonzeptKonzept einer öffentlich anerkannten Institution, in dem Maßnahmen dargelegt werden, wie den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll BauartzulassungEs dürfen nur solche Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt werden, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist Geeigneter AuffstellortDie Aufstellung darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der Stadt des Aufstellortes schriftlich bestätigt worden ist Spielgeräte dürfen nur in erlaubnispflichtigen Schank- und Speisewirtschaften, Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher, aufgestellt werden. Warenspielgeräte dürfen darüber hinaus auch auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten aufgestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 33c Gewerbeordnung Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit - Spielverordnung (SpielV)

    Verfahrensablauf

    • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
    • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
    • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO, Aufstellung Geldspielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English