Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie dürfen als Gewerbetreibende*r Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Warengewinn, Geldgewinn) nur aufstellen, wenn Ihnen die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort dafür geeignet ist.

    Die Erlaubnis, die Sie für die Aufstellung und den Betrieb solcher Spielgeräte benötigen, kann mit Auflagen verbunden werden. Die Auflagen können sich auf den Aufstellungsort beziehen, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner*innen des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist.

    Die genauen Bestimmungen über Aufstellungsorte sind in der Spielverordnung (SpielV) festgelegt.

    Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), dürfen Sie nur 

    • in Beherbergungsbetrieben oder in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder Speisen an Ort und Stelle verzehrt werden,
    • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
    • in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher

    aufstellen. 

    Ein Geldspielgerät dürfen Sie zum Beispiel nicht auf Volksfesten, Jahrmärkte, in Trinkhallen, Eisbars oder in Schank- oder Speisewirtschaften aufstellen, die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten oder Jugendherbergen befinden.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung des Antrages wird erst dann möglich, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen nach Abschluss des Verfahrens schriftlich mitgeteilt. Der Antrag ist gebührenpflichtig, auch bei Zurücknahme des Antrages.Anzahl der SpielgeräteDie zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der SpielV.Sollten Sie ein Spielhalle betreiben möchten, benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis. Neben der persönlichen Aufstellerlaubnis benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den Ort, an dem Sie die Spielgeräte aufstellen wollen.

    Online-Dienst

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

    ID: L100002_128576941

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02233-53529

    E-Mail: ordnungsamt@huerth.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt (32)

    Beschreibung

    Knöllchen? Lärmbelästigung? Müllprobleme? Landeshundegesetz? Verkehrsangelegenheiten? Gewerbeangelegenheiten?Unter den Reitern Dienstleistungen und Kontakt finden Sie Infos und den richtigen Ansprechpartner mit Telefonnummer zu diesen und vielen weiteren Bereichen des Ordnungsamtes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • aktuelle Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • bei jur. Person: aktueller Registerauszug

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schriftlicher Antrag. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes (für in Hürth Wohnende: Finanzamt Brühl, Kölnstraße 104, 50321 Brühl). Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes der Wohnsitzgemeinde (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Steueramt der Stadt Hürth, Rathaus, 3. Obergeschoss). Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Brühl, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl). Führungszeugnis nach der Beleg-Art 0 vom Bundeszentralregister für Justiz in Bonn (zu beantragen bei der Meldebehörde - für Hürther ist zuständig: Einwohnermeldeamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss). In dem Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses ist unbedingt der Verwendungszweck "Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO" und als Empfängeranschrift: Stadt Hürth, Ordnungsamt, AZ. 32/G, 50351 Hürth, anzugeben. 6. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach der Beleg-Art 9 des Bundeszentralregister in Bonn (zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Ordnungsamt - für Hürth: Ordnungsamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 114 oder Zimmer 120). Verwendungszweck und Empfängeranschrift: siehe Punkt 5. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach der Beleg-Art 9 des Bundes-zentralregister in Bonn (zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Ordnungsamt - für Hürth: Ordnungsamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 114 oder Zimmer 120). Verwendungszweck und Empfänger-anschrift: siehe Punkt 5. Personalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, so sind die Zuverlässigkeitsnach¬weise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Für juristische Personen ist bei der Antragstellung ferner ein aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister vorzulegen.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer 

    • Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
    • in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie 
    • einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher 

    befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 33 c Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO NW)

    Verfahrensablauf

    Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.

    Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Landesweite Rahmengebühr: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW 12.4.2 Bearbeitung des Antrags auf Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellortes für Spielgeräte (§ 33 c Absatz 3 GewO) Gebühr: Euro 50 bis 2 500

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühren für die Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten liegen zwischen 100,00 € und 1.800,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Ortsbesichtigung kann notwendig werden, wenn beispielsweise in den Räumlichkeiten erstmals Geräte aufgestellt werden sollen oder sich die Räumlichkeiten verändert haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Geeignetheit, Geeignetheitsbescheinigung, Glücksspiel, Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Bestätigung des Aufstellortes, Geeignetheitsbescheinigung, Aufstellung Geldspielgeräte, Spielgeräte, 33c Abs. 3 GewO, PTB, Aufstellung Geldspielgeräte, Bestätigung Aufstellortes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English