Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Beschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

    Hinweise für Jülich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen, dürfen Sie dies nur an Orten, die dafür geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes. Geldspielgeräte dürfen in Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher aufgestellt werden. Bei einer Aufstellung in einer Spielhalle benötigen Sie zudem eine gesonderte Spielhallenerlaubnis. Voraussetzung für die Geeignetheitsbescheinigung ist eine generelle Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Diese Erlaubnis sagt aus, dass die jeweilige Person berechtigt ist Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen. Sollen die Spielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt werden, benötigen Sie zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis.

    Online-Dienst

    Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gem. § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung, Antrag auf Erteilung einer Bestätigung

    ID: L100002_123189724

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Jülich

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rurstraße 17

    52428 Jülich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02461/63-308

    E-Mail: gewerbe@juelich.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rurstraße 17

    52428 Jülich

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • Ausgefülltes Antragsformular

    Hinweise für Jülich: Inhalte der zuständigen Stelle

    schriftlicher Antrag Generelle Aufstellerlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten in Kopie

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jülich: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
    • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
    • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO, Aufstellung Geldspielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English