Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Beschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach Gewerbe- und nach GlücksspielrechtWer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Gewinn- oder Unterhaltungsspielgeräten dient, benötigt eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.Außerdem benötigen Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber seit in Kraft treten des Glücksspielstaats-vertrages (GlüStV) am 01. Dezember 2012 sowie dem dazu gehörigen Ausführungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen neben der gewerberechtlichen Erlaubnis zusätzlich eine glücksspielrechtliche Erlaubnis.Für Spielhallen, die am 1. Dezember 2012 bereits rechtmäßig betrieben wurden, gelten entsprechende Übergangsregelungen bis zum 30.11.2017. Welche Regelung für die jeweils konkrete Spielhalle zutrifft, können Sie bei der hiesigen Dienststelle erfahren.HinweisBevor Ihnen eine gewerbe- bzw. glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle erteilt werden kann, benötigen Sie ggfls. zusätzlich eine baurechtliche Genehmigung. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Fachbereich Bauaufsicht in Verbindung.GlücksspielwesenSpielautomaten mit GewinnmöglichkeitenGlückspielautomaten sind auch in der Stadt Aachen zahlreich vorhanden.Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. SportwettenWenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktperson

    Online-Dienst

    Spielhallenangelegenheiten

    ID: L100002_124765970

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241/432-32320

    E-Mail: ordnungsamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Glücksspielwesen (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 413541-32399

    Telefon Festnetz: 0241 432-32323

    E-Mail: fb32-320gluecksspielwesen@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • Ausgefülltes Antragsformular

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
    • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
    • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO, Aufstellung Geldspielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English