Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Beschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auch wenn Sie eine Aufstellerlaubnis für Spielgeräte haben, dürfen Sie nur an bestimmten Orten Geldspielgeräte aufstellen. Geldspielgeräte dürfen aufgestellt werden in: Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher (also zum Beispiel nicht in Betrieben, in den Sportwetten an ein im Ausland ansässiges Wettbüro, dass keine Erlaubnis nach dem Sportwettgesetz NRW hat, angeboten werden und nicht in Internetcafes). Ein Geldspielgerät darf nicht aufgestellt werden in Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten, Trinkhallen, Speisewirtschaften, Milchstuben, Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen (zum Beispiel Vereinsheim), Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen, Jugendherbergen befinden oder in anderen Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die in ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen (zum Beispiel Jugendheimen) besucht werden. Benötigte Unterlagen Antrag Geeignetheit Aufstellort nach § 33 c Absatz 3 GewO Aufstellerlaubnis (Kopie) Kopie der Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung

    Online-Dienst

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

    ID: L100002_121758021

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    Deutsch

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    L31108 | Janine Wiechert

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

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    46535 Dinslaken

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Stadt Dinslaken

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    Fr.-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Kontakt

    Fax: 02064-6611527

    Telefon Festnetz: 02064-66527

    E-Mail: ordnung@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • Ausgefülltes Antragsformular

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
    • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
    • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: 30 bis 100 Euro oder mehr, bei erhöhtem Verwaltungsaufwand für Betriebe im Sinne des § 1 Absatz 1 Nr. 1 und 3 der Spielverordnung (Gaststätten und Wettannahmestellen konzessionierter Buchmacher) 50 bis 600 Euro für Betriebe im Sinne des § 1 Absatz 1 Nr. 2 der Spielverordnung (Spielhallen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO, Aufstellung Geldspielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English