Aufstellen von Geldspielgeräten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Hinweise für Bergneustadt: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Nach § 33c GewO benötigen Sie eine Erlaubnis wenn Sie
- gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen wollen
- die Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind ,und
- die Spielgeräte die Möglichkeit eines Gewinnes bieten (Geld- und Warenspielgeräte).
Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde in der Sie wohnen beantragen. Die Erlaubnis erfordert ein umfangreiches Prüfverfahren hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragsstellers. Die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten erhalten Sie wenn
- der Antrag
- der Auszug aus dem Führungszeugnis
- der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und
- die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes vorliegen.
Bitte bedenken Sie dabei dass ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister regelmäßig erst zwei bis drei Wochen nach Beantragung vorliegen.
Bei juristischen Personen (z.B.: GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (z.B.: Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Wenn Sie Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte aufstellen wollen benötigen Sie zusätzlich für jeden Aufstellort (zum Beispiel jede Gaststätte) vorher eine Geeignetheitsbestätigung.
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 GewO ,anzumelden.
Die Aufstellung solcher Geräte ist bei der Steuerabteilung anzuzeigen. Dies gilt ebenso für jegliche Änderungen in der Aufstellung.
Online-Dienst
Aufstellen von Geldspielgeräten
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Bergneustadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261/404-203
E-Mail: ordungsamt@bergneustadt.de
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Hinweise für Bergneustadt: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Einwandfreie und beanstandungslose Zuverlässigkeitsprüfung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bergneustadt: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bergneustadt: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Nach Eingang der Unterlagen: bis zu 3 Monate
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
Spielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, Geldspielgeräte, 33c GewO, PTB