Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Hinweise für Hückelhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach § 33 c Abs. 1 benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen wollen, die Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinns bieten (Geld- und Warenspielgeräte). Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen, beantragen. Geeignetheitsbestätigung Bitte beachten Sie: Für jeden Aufstellort muss eine Geeignetheitsbestätigung beantragt werden. Erforderliche Unterlagen: ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung über den Aufstellort Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Kopie Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeit "Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit"

    Online-Dienst

    Aufstellerlaubnis für Geld- und Warenspielgeräte

    ID: L100002_123179920

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Hückelhoven

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02433/82215

    E-Mail: info@hueckelhoven.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - Abt. für Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Hinweise für Hückelhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Beantragung einer Erlaubnis sind folgende Antragsunterlagen einzureichen: Ausweisdokument, sofern die Meldeadresse darin nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Meldebescheinigung Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt (bei Antragstellung durch ausländische Staatsangehörige - mit Ausnahme von EU-Angehörigen) Führungszeugnis (Belegart 0) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Hückelhoven Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution Unterrichtungsnachweis einer IHK Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Ausländern Zusätzliche Antragsunterlagen für juristische Personen: Bei Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich vorzulegen: Bescheinigungen in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Handelsregister eingetragen ist aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. Kopie des notariellen Gründungsvertrages Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Hückelhoven Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 GewO anzumelden.

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, Geldspielgeräte, 33c GewO, PTB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English