Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung des Antrages wird erst dann möglich, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen nach Abschluss des Verfahrens schriftlich mitgeteilt. Der Antrag ist gebührenpflichtig, auch bei Zurücknahme des Antrages.Anzahl der SpielgeräteDie zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der SpielV.Sollten Sie ein Spielhalle betreiben möchten, benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis. Neben der persönlichen Aufstellerlaubnis benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den Ort, an dem Sie die Spielgeräte aufstellen wollen.

    Online-Dienst

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    ID: L100002_128576940

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02233-53529

    E-Mail: ordnungsamt@huerth.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt (32)

    Beschreibung

    Knöllchen? Lärmbelästigung? Müllprobleme? Landeshundegesetz? Verkehrsangelegenheiten? Gewerbeangelegenheiten?Unter den Reitern Dienstleistungen und Kontakt finden Sie Infos und den richtigen Ansprechpartner mit Telefonnummer zu diesen und vielen weiteren Bereichen des Ordnungsamtes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schriftlicher Antrag. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes (für in Hürth Wohnende: Finanzamt Brühl, Kölnstraße 104, 50321 Brühl). Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes der Wohnsitzgemeinde (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Steueramt der Stadt Hürth, Rathaus, 3. Obergeschoss). Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Brühl, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl). Führungszeugnis nach der Beleg-Art 0 vom Bundeszentralregister für Justiz in Bonn (zu beantragen bei der Meldebehörde - für Hürther ist zuständig: Einwohnermeldeamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss). In dem Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses ist unbedingt der Verwendungszweck "Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO" und als Empfängeranschrift: Stadt Hürth, Ordnungsamt, AZ. 32/G, 50351 Hürth, anzugeben. 6. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach der Beleg-Art 9 des Bundeszentralregister in Bonn (zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Ordnungsamt - für Hürth: Ordnungsamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 114 oder Zimmer 120). Verwendungszweck und Empfängeranschrift: siehe Punkt 5. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach der Beleg-Art 9 des Bundes-zentralregister in Bonn (zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Ordnungsamt - für Hürth: Ordnungsamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 114 oder Zimmer 120). Verwendungszweck und Empfänger-anschrift: siehe Punkt 5. Personalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, so sind die Zuverlässigkeitsnach¬weise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Für juristische Personen ist bei der Antragstellung ferner ein aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister vorzulegen.

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 33 c Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO NW)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Kosten

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühren für die Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten liegen zwischen 100,00 € und 1.800,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, Geldspielgeräte, 33c GewO, PTB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English