Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung für den jeweiligen Aufstellungsort. Wer benötigt eine Erlaubnis? Der/die Aufsteller*in der Spielgeräte benötigt persönlich eine Erlaubnis, welche nicht übertragbar ist, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG) ist für jeden Gesellschafter eine Erlaubnis erforderlich, bei juristischen Personen (GmbH/UG) beantragt die juristische Person die Erlaubnis, wobei die Unterlagen für die Zuverlässigkeitsprüfung von jedem/jeder Geschäftsführer*in einzureichen sind. Sollten die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielhalle aufgestellt werden, muss hierfür eine separate Erlaubnis vorliegen (Spielhallenerlaubnis). Damit Ihnen die Erlaubnis durch die zuständige Behörde erteilt werden kann, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, die erforderliche Sachkunde sowie ein Sozialkonzept nachweisen können. Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem/der Gewerbetreibenden, in dessen/deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird. Zu beachten ist, dass die erlaubnispflichtige Tätigkeit erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden darf. Ein eventueller Verstoß erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Online-Dienst

    Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    ID: L100002_123329664

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02144063054

    E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite), Gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen), Aktueller Registerauszug bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen, Notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.), Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung bei ausländischen juristischen Personen, Nachweis über die Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer, Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung), Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde). Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde), Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals des Amtsgerichtes, Auskunft von der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes.

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Damit Ihnen die Erlaubnis nach § 33c Gewebeordnung erteilt werden kann, müssen Sie Folgendes nachweisen: Ihre persönliche Zuverlässigkeit: die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der/die Antragsteller*in hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen, Die erforderliche Sachkunde: Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz, Ein Sozialkonzept: Konzept einer öffentlich anerkannten Institution, in dem Maßnahmen dargelegt werden, wie den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 33c Gewerbeordnung (GewO) Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Spielverordnung (SpielV)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zu beachten ist, dass die erlaubnispflichtige Tätigkeit erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden darf. Ein eventueller Verstoß erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer Geld- oder Warenspielgeräte aufstellt, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Erlaubnis - Allgemeine Aufstellerlaubnis - zu sein, handelt ordnungswidrig. Ebenso wer diese Geräte aufstellt, ohne dass für den Aufstellungsort die Unbedenklichkeit von der zuständigen Behörde bescheinigt wurde. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, Geldspielgeräte, 33c GewO, PTB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English