Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten benötigen Sie eine personenbezogene Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Online-Dienst

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    ID: L100002_121800663

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/221-26414

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeabteilung - Gaststätten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-27761

    Fax: 0221 / 221-6569168

    E-Mail: Gaststaettenangelegenheiten@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schriftlicher AntragAus dem Antrag muss hervorgehen, welche Spielgeräte (Warenspielgeräte oder Geldspielgeräte) und wie viele Geräte aufgestellt werden sollen. Sie können Ihren Antrag formlos stellen oder das unten angebotene Online-Formular nutzen.Personalausweisoder Nationalpass mit MeldebescheinigungNegativbescheinigung des Insolvenzgerichtsderjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der*die Gewerbetreibende, beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren WohnsitzAuszug aus der Schuldnerkarteiüber das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung. Diese Bescheinigung ist nur über das Internet erhältlich. Die Internetadresse finden Sie nebenstehend unter "Downloads und Infos". Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wAusländische Staatsangehörige,mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter*in einer natürlichen PersonUnterrichtungsnachweis nach § 33 c Gewerbeordnung einer Industrie- und Handelskammerzum Nachweis, dass Sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kentnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden sind.Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution,in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.Auskunft in Steuersachen des FinanzamtesIhres WohnortesUnbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtesdes Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen".FührungszeugnisDas Führungszeugnis der Belegart "O" können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes, für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus.Auszug aus dem GewerbezentralregisterDen Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle, für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten, beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes (fbei juristischen Personenzusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Satzung

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühren betragen 5.000 Euro. Sie können die Gebühren überweisen oder bar einzahlen. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro sowie die Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Höhe von 26 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, Geldspielgeräte, 33c GewO, PTB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English