Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach § 33 c GewO benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen wollen, die Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Spielgeräte die Möglichkeit eines Gewinnes bieten (Geld- und Warenspielgeräte). Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen, beantragen. Die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten erhalten Sie, wenn der Antrag, das Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes vorliegen. Sobald diese Unterlagen eingereicht wurden, wird die Aufstellerlaubnis innerhalb von einer Woche erteilt. Bitte bedenken Sie dabei, dass ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister regelmäßig erst zwei Wochen nach Beantragung vorliegen. Ab sofort können Sie die Erlaubnis online beantragen. Das Formular können sie auf dieser Seite herunterladen. Sie benötigen für die Antragstellung allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur. Wenn Sie den Stand der Bearbeitung online verfolgen möchten (Tracking), müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. So können wir Sie über den Eingang des Formulares und die Zugangsdaten für das Tracking informieren. Achtung Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Wenn Sie Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte aufstellen wollen, benötigen Sie zusätzlich für jeden Aufstellort (zum Beispiel jede Gaststätte) vorher eine Geeignetheitsbestätigung. Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO anzumelden.

    Online-Dienst

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    ID: L100002_121825057

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.1 Fachdienst - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00Dienstag: 08:00 - 12:00Mittwoch: 08:00 - 12:00Donnerstag: 08:00 - 12:00, 15:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-635

    Fax: 0 28 41 / 201-1 68 88

    E-Mail: Ordnung@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841/201-634

    E-Mail: ordnung@moers.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag nach § 33 c Absatz 1 GewO (Spielgeräte) - siehe rechts Führungszeugnis Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt sofern vorhanden (zum Beispiel bei GmbH): Handelsregisterauszug Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz Sozialkonzept

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Kosten

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Je nach Betriebsmerkmal gestaffelt: 100,00€ bis 1.800,00€ Zahlungsziel: Zum Beispiel Aufsteller nur in der eigenen Gaststätte, Aufsteller in mehreren Betrieben und Spielhallen und ähnliches.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, Geldspielgeräte, 33c GewO, PTB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English