Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung

    Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen

    Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- und Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb aus besonderen Gründen arbeiten lassen müssen, kann Ihnen eine Ausnahme erteilt werden.

    Beschreibung

    Sie können als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Ausnahme der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen:

    • wenn Sie Arbeitnehmende beschäftigen müssen, um tägliche oder besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen.
    • Besondere Bedürfnisse liegen vor, wenn Waren oder Dienstleistungen von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung als täglich wichtig empfunden wird. Außerdem muss das Fehlen als Mangel empfunden werden.
    • Wünschenswerte Waren und Dienstleistungen reichen nicht zur Ausnahmeerteilung aus.

    Eine Ausnahme können Sie ebenfalls beantragen, wenn eine Unterbrechung oder Aufschub von Arbeiten:  

    • nicht möglich ist.
    • nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
    • besondere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmenden entstehen.
    • zu erheblichen Belastungen für die Umwelt, Energie- oder Wasserversorgung führt.
    • die Beschäftigung sichert. 
    • das Gemeinwohl schützt.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung von den Beschränkungen der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 30 StVO) sowie der Ferienreiseverordnung erteilt werden. Diese ist beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne zu beantragen.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe

    ID: L100002_123091785

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/3 - Ordnungs- und Außendienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstraße 8

    44625 Herne

    Kontakt

    Fax: 02323 161233-9279

    Telefon Festnetz: 02323 16-4365

    E-Mail: ordnungsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Stellungnahme des Betriebsrats (wenn Betriebsrat vorhanden)

    Voraussetzungen

    Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (3 Wochen vorher) an den Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne zu richten. Da Ausnahmen nur in dringenden Fällen genehmigt werden dürfen, ist der Antrag hinreichend zu begründen. Entsprechende Anlagen (zum Beispiel Fracht- und Begleitpapiere, Bescheinigungen, Nachweise) sind in Kopie beizulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 13 Absatz 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html

    § 13 Absatz 2 (ArbZG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Ferienreiseverordnung (FerReiseV) Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlagen finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetz

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Verfahrensablauf

    Eine Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit schriftlich beantragen wollen:

    • Füllen Sie das betreffende Antragsformular vollständig aus.
    • Senden Sie dieses an die örtlich zuständige Behörde, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
    • Sind die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
    • Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden. 
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

    Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit online beantragen möchten, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

    • Aufruf des Online Dienstes
    • Füllen Sie die Felder des Online Dienstes vollständig aus und übersenden es an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
    • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Die örtlich zuständige Behörde prüft den Antrag.
    • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
    • Der Bescheid geht Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zu. 
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

    Fristen

    Fristtyp: Genehmigungsfiktion

    Keine Frist

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Auslastung.

    Kosten

    Da die Gebühren je nach Aufwand erhoben werden, erkundigen Sie sich bitte in der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde über anfallende Bearbeitungsgebühren. 

    Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) Amt für Arbeitsschutz am 27.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Gemeinwohl, Feiertagsbetrieb, Ausnahmegenehmigung, Feiertagsarbeit, Sonntagsarbeit, Arbeitszeit, Sicherung der Beschäftigung, Sonntagsbetrieb, Unterbrechung, Besondere Bedürfnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English