Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbekarte verlängern lassen

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.  

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

    Beispielsweise

    • als Schaustellerin oder Schausteller,
    • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
    • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

    Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erteilung Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, bedürfen Sie grundsätzlich der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oderunterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.Begriffserklärung:Feilbieten = Die Übergabe der Ware erfolgt direkt beim Verkauf.Bestellungen aufsuchen = Der Auftrag erfolgt im direkten Kontakt für eine künftige Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen.Anbieten = Erledigung erfolgt sofort.Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher*innen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.Sie betreiben ein stehendes Gewerbe, wenn Ihre Kundschaft an Sie herantritt und ein reisendes Gewerbe, wenn die Initiative zur Erbingung der Leistung durch Sie erfolgt und Sie unangemeldet mögliche Kund*innen aufsuchen (Tür-zu-Tür-Geschäft).Soweit die Reisegewerbekarte inhaltlich beschränkt ist, ist jede Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit oder der angebotenen Waren und Leistungen erlaubnispflichtig.Die Reisegewerbekarte gilt bundesweit.Soweit Sie Arbeitnehmende beschäftigen, benötigen diese eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte, sofern sie unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen; dies gilt auch, wenn die Beschäftigten an einem anderen Ort als der/die Inhaber*in tätig sind. Die Reisegewerbekarte, Kopie oder Zweitschrift ist während der Reisegewerbetätigkeit mitzuführen. Änderung Soweit die Reisegewerbekarte inhaltlich beschränkt ist, ist jede Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit oder der angebotenen Waren und Leistungen erlaubnispflichtig. Wenn sich Ihre Reisegewerbetätigkeit ändert, müssen Sie einen Antrag auf Änderung Ihrer Reisegewerbekarte bei dem Ordnungsamt stellen. Demzufolge können Sie die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten, Befristungen und Auflagen bei dem Ordnungsamt ändern, erweitern oder streichen lassen. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher*innen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Verlängerung Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei dem Ordnungsamt beantragen. Weitere Dienstleitungen zum Thema Reisegewerbe und Wanderlage:Feilbietung von Waren (Wirtschaftsservice-Portal)Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (Anzeige) (Wirtschaftsservice-Portal)Wanderlager (Anzeige) (Wirtschaftsservice-Portal)

    Online-Dienst

    Reisegewerbekarte - Erteilung, Änderung, Löschung (Antrag) (Wirtschaftsservice-Portal)

    ID: L100002_123671642

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Schwerte

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02304-104-347

    Fax: 02304-104-723

    E-Mail: info@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
    • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
      • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
    • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erteilung:Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (für alle vertretungsberechtigten Personen)Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (für alle vertretungsberechtigten Personen)Handelsregisterauszug (für im Handelsregister eingetragene Unternehmen)Gesellschaftsvertrag/Satzung (optional für im Handelsregister eingetragene Unternehmen)Änderung und Verlängerung:ReisegewerbekarteHandelsregisterauszug (für im Handelsregister eingetragene Unternehmen)Gesellschaftsvertrag/Satzung (optional für im Handelsregister eingetragene Unternehmen)

    Formulare

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisegewerbekarte - Erteilung, Änderung, Löschung (Antrag) (Wirtschaftsservice-Portal)

    Voraussetzungen

    Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 55 Reisegewerbekarte - Gewerbeordnung (GewO)§ 55a Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Gewerbeordnung (GewO)§ 55b Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Gewerbeordnung (GewO)§ 57 Versagung der Reisegewerbekarte - Gewerbeordnung (GewO)§ 60d Verhinderung der Gewerbeausübung - Gewerbeordnung (GewO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    siehe Merkblatt unter Formulare

    Weitere Informationen

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 06.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Handelsreisender, Verlängerung, Reisegewerbekarte verlängern, Reisegewerbekarte, Vertreter, Anzeigepflicht, Unterhaltende Tätigkeit, Schausteller, Haustürgeschäft, Gewerbeanzeige, Jahrmarkt, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekartenfreiheit, Markt, Kirmes, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Schaustellerin, Marktstand, Waren feilbieten, Vertreterin, Ohne Bestellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English