Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbekarte verlängern lassen

    Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen. Näheres erfahren Sie hier.

    Hinweise für Ahaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schausteller*in, "fliegender Händler*in" oder Inhaber*in eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten. 

    Laut Gesetz sind folgende gewerbliche Tätigkeiten dem Reisegewerbe zuzuordnen (§ 55 Gewerbeordnung):

    • der Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen
    • das Anbieten von Leistungen
    • die Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung 
    • die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart.

    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Hinweise für Ahaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schausteller*in, "fliegender Händler*in" oder Inhaber*in eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten. Laut Gesetz sind folgende gewerbliche Tätigkeiten dem Reisegewerbe zuzuordnen (§ 55 Gewerbeordnung):der Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblichen Leistungendas Anbieten von Leistungendie Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart.Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Online-Dienst

    Reisegewerbekarte verlängern lassen

    ID: L100002_128576962

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schlossgraben 4

    48683 Ahaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr Montag bis Donnerstag: 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr Einige Mitarbeiter*innen arbeiten in Teilzeit. Während der Abwesenheit wird der Anruf weitergeleitet.In Notfällen ist der Bereitschaftsdienst des Fachbereichs außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses über die Zentrale der Feuer- und Rettungswache Ahaus, Tel. 02561 / 72-600 oder die Polizeihauptwache Ahaus, Tel. 02561 /926 48 20 erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Ahaus

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schloßgraben 4

    48683 Ahaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02561/72-251

    Fax: 02561/72-81251

    E-Mail: gewerbe@ahaus.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte 
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

    Hinweise für Ahaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisegewerbekarte Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Ahaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Antrag Reisegewerbe WSP.NRW

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Hinweise für Ahaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ahaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 55 Abs.3 Gewerbeordnung (GewO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.  

    Hinweise für Ahaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Hinweise für Ahaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Hinweise für Ahaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 12.12.13 Erteilung nachträglicher Auflagen, Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte (§ 55 Absatz 3 GewO) Gebühr: Euro 50 bis 1000

    Hinweise für Ahaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 12.12.13 Erteilung nachträglicher Auflagen, Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte (§ 55 Absatz 3 GewO) Gebühr: Euro 50 bis 1000

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Unterhaltende Tätigkeit, Schaustellerin, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbekarte verlängern, Vertreter, Marktstand, Vertreter, Schausteller, Anzeigepflicht, Ohne Bestellung, Handelsreisender, Schausteller, Jahrmarkt, Ohne Bestellung, Waren feilbieten, Handelsreisender, Vertreterin, Verlängerung, Reisegewerbekartenfreiheit, Haustürgeschäft, Reisegewerbekarte, Gewerbeanzeige, Reisegewerbe, Markt, Haustürgeschäft, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekartenfreiheit, Mobiler Standverkauf, Handelsvertreter, Waren feilbieten, Handelsvertreter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de