Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbekarte verlängern lassen

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.  

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

    Beispielsweise

    • als Schaustellerin oder Schausteller,
    • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
    • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

    Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Reisegewerbe betreibt wer, gewerbsmäßig (das heißt Sie wollen Gewinne erzielen) ohne vorhergehende Bestellung (das heißt der Kunde wird überraschend aufgesucht) außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (das heißt Sie sind mobil/zum Beispiel Verkaufswagen oder Verkaufsstand) Waren oder Leistungen zum Kauf, Ankauf oder zur Bestellung anbietet (das heißt auch Werbegespräche) oder eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt (zum Beispiel Zirkus, Fahrgeschäft, Schießbude oder ähnliches) Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet. Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie nicht, wenn Sie ausschließlich auf nach der Gewerbeordnung festgesetzte Messen, Ausstellungen, Märkten, Jahrmärkten tätig sind. Bitte erkundigen Sie sich in diesen Fällen bei der jeweiligen Gemeinde in der der Markt stattfindet, ob eine Festsetzung erfolgt ist. wenn Sie Obst und Gemüse und ähnliches aus eigener Produktion verkaufen. Eventuell benötigen Sie jedoch eine Sondernutzungserlaubnis. von einem Verkaufswagen in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs vertreiben. zum Beispiel sogenannte "rollende Läden" mit fester Verkaufsroute. In letzten Fall müssen Sie jedoch den Beginn der Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle anzeigen. Es sei denn, Sie haben bereits eine Gewerbeanzeige für ein Ladenlokal erstattet. Wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz und keine Reisegewerbekarte. Wenn Sie nicht selbständig tätig sind, müssen Sie eine beglaubigte Kopie oder eine Zweitschrift der Reisegewerbekarte Ihres Arbeitgebers mit sich führen. Eine Zweitschrift wird von der Behörde ausgestellt, die auch das Original erteilt hat. Die Gebühr für eine Zweitschrift beträgt 15 Euro. Die Kosten für eine beglaubigte Kopie sind je nach Anzahl der kopierten Seiten in der Regel günstiger. Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben per Post an den Fachdienst 4.1 - Ordnung, geschickt werden. Sie können auch den Antrag unter der Telefaxnummer: 0 28 41 / 201-638 senden oder persönlich abgeben. Benötigte Unterlagen Personalausweis oder Reisepass (Kopien sind ausreichend) Antrag - siehe rechts Führungszeugnis für Behörden Gewerbezentralregisterauszug Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sofern vorhanden Handelsregisterauszug zusätzlich bei Imbisswagen: Gesundheitszeugnis oder Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz zu beantragen beim zuständigen Gesundheitsamt Abnahme des Verkaufswagens durch Kreis Wesel, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen

    Online-Dienst

    Reisegewerbekarte verlängern lassen

    ID: L100002_121825090

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.1 Fachdienst - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00Dienstag: 08:00 - 12:00Mittwoch: 08:00 - 12:00Donnerstag: 08:00 - 12:00, 15:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-635

    Fax: 0 28 41 / 201-1 68 88

    E-Mail: Ordnung@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 / 201-634

    E-Mail: ordnung@moers.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
    • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
      • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
    • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

    Voraussetzungen

    Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    3 Tagen (Wenn alle Unterlagen vorliegen. Die Reisegewerbekarte darf Ihnen erst ausgehändigt werden, wenn Sie sie unterschrieben haben.)

    Kosten

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Aufwand, in der Regel: 132,00€ Zahlungsziel: Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird Ihnen unverzüglich mitgeteilt und ist vor Aushändigung der Reisegewerbekarte zu entrichten. Bei persönlicher Vorsprache in der Regel in bar bei Antragsabgabe.

    Weitere Informationen

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 06.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Handelsreisender, Verlängerung, Reisegewerbekarte verlängern, Reisegewerbekarte, Vertreter, Anzeigepflicht, Unterhaltende Tätigkeit, Schausteller, Haustürgeschäft, Gewerbeanzeige, Jahrmarkt, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekartenfreiheit, Markt, Kirmes, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Schaustellerin, Marktstand, Waren feilbieten, Vertreterin, Ohne Bestellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English