Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten

    Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen

    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten.  

    Ein Reisegewerbe betreibt nach §55 Gewerbeordnung, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§4 Absatz 3 Gewerbeordnung) oder ohne eine solche zu haben

    • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
    • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Demzufolge können Sie beantragen, diein der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde zu ändern oder zu erweitern.

    Wenn sich Ihre Reisegewerbetätigkeit ändert, müssen Sie Ihre Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde ändern lassen, wenn sie über die zugelassenen Tätigkeiten hinaus geht.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Ihre Reisegewerbetätigkeit erweitern oder ändern möchten, müssen Sie dies in Ihrer Reisegewerbekarte vermerken lassen.

    Online-Dienst

    Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen

    ID: L100002_127237765

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Antragsbearbeitung ist Ihre Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

    Ansprechpartner

    Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung! Erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung Mittwoch: geschlossen nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr Mittwoch: geschlossen

    Kontakt

    Fax: siehe Service-Fax

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Köln

    Beschreibung

    Amt für öffentliche Ordnung - Spezielle Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/221-29879

    Fax: 0221/221-26480

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisegewerbekarte

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Pass des HeimatlandesReisegewerbekarteAntragsformular Das Formular finden Sie unter Downloads und Infos.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein. 

    Rechtsgrundlage(n)

    §55 Abs. 3 GewO  

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 55, § 60c Absatz 2, § 55a Absatz 1 Nummer 1, § 55a Absatz 2, § 55b Absatz 2, § 55e Absatz 2, §56 Absatz 1 Nummer 3b, § 56 Absatz 2 Satz 3, § 55 Absatz 3 der Gewerbeordnung§§ 48, 49 Verwaltungsvefahrensgesetz

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Änderung der zugelassenen Reisegewerbekarte: 61 EuroAusstellung einer Zweitschrift: 15 EuroErteilung einer Erlaubnis zum Feilbieten von Waren gelegentlich von Messen: 61 EuroZulassung von Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte für besondere Verkaufsveranstaltungen: 61 EuroErteilung einer Gewerbelegitimationskarte: 61 EuroZulassung von Ausnahmen von dem Verbot der Ausübung de Reisegewerbes an Sonn- und Feiertagen: 100 EuroZulassen von Ausnahmen von dem Verbot des Feilbietens geistiger Getränke aus besonderem Anlass: 100 EuroAntrag auf Zulassung von den Ausnahmen im Einzelfall von den Verboten des § 56 Absatz 1 Gewerbeordnung: 61 EuroErteilung nachträglicher Auflagen oder Ergänzungen bestehender Auflagen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte: 100 EuroRücknahme oder Widerruf der Reisegewerbekarte: Bei einer natürlichen Person 427 Euro. Bei einer juristischen Person 488 Euro.

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Waren feilbieten, Reisegewerbekarte erweitern, Ohne Bestellung, Gewerbeanzeige, Haustürgeschäft, Handelsreisender, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbekarte ergänzen, Reisegewerbekarte ändern, Handelsvertreter, Reisegewerbekartenfreiheit, Vertreter, Reisegewerbekarte, Reisegewerbe, Mobiler Standverkauf, Schausteller, Anzeigepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English