Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten

    Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen

    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten.  

    Ein Reisegewerbe betreibt nach §55 Gewerbeordnung, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§4 Absatz 3 Gewerbeordnung) oder ohne eine solche zu haben

    • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
    • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Demzufolge können Sie beantragen, diein der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde zu ändern oder zu erweitern.

    Wenn sich Ihre Reisegewerbetätigkeit ändert, müssen Sie Ihre Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde ändern lassen, wenn sie über die zugelassenen Tätigkeiten hinaus geht.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Gewerbe sind erlaubnispflichtig und wo bekomme ich die Erlaubnis? Tätigkeiten, die vom Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach erlaubt werden: Gewerbebetriebe, in denen Alkohol ausgeschenkt wird. (z.B. Gaststätten, Imbissbetriebe, Diskotheken) das Betreiben einer Spielhalle das Aufstellen von Geldspielgeräten die Ausübung des Reisegewerbes die Vermittlung von Immobilien, Darlehen sowie die Bauträger- und Baubetreuertätigkeit die Wohnimmobilienverwaltung die Ausübung des Bewachungsgewerbes die Ausübung des Versteigerungsgewerbes die Ausübung des Pfandleihgewerbes der Betrieb einer Privatkrankenanstalt der Handel und das Halten von lebenden Wirbeltieren und die Tierzucht die gewerbsmäßige Personenbeförderung (Taxi / Mietwagen) der gewerbliche Güterkraftverkehr Betrieb von Prostitutionsstätten Weitere Gewerbeerlaubnisse werden von anderen Behörden (siehe Klammerergänzung) erteilt, so unter anderem für folgende Tätigkeiten: die selbständige Ausübung eines Handwerks (Handwerkskammer) die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (Regionaldirektion der Agentur für Arbeit) die Erbringung von Finanzdienstleistungen / die Vermittlung von Finanzinstrumenten (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) der Betrieb einer Apotheke (Fachbereich Gesundheit) der Betrieb eines Busunternehmens (Bezirksregierung) Vermittlung von Kapitalanlagen (Industrie- und Handelskammer) Für die Anmeldung benötigen Sie auch die BundID. Hierfür benötigen Sie: einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN ein Konto der BundID die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de). Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier. Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

    Online-Dienst

    Gewerbeerlaubnis (allgemein)

    ID: L100002_123414884

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Antragsbearbeitung ist Ihre Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

    Ansprechpartner

    Stadt Mönchengladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Fax: 02161 - 25 62 71

    Telefon Festnetz: 02161 - 25 62 61

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Fax: 02161 25-6299

    Telefon Festnetz: 02161 25-6241

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbemeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Waren feilbieten, Reisegewerbekarte erweitern, Ohne Bestellung, Gewerbeanzeige, Haustürgeschäft, Handelsreisender, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbekarte ergänzen, Reisegewerbekarte ändern, Handelsvertreter, Reisegewerbekartenfreiheit, Vertreter, Reisegewerbekarte, Reisegewerbe, Mobiler Standverkauf, Schausteller, Anzeigepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English