Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für juristischen Personen, die in Lemgo ansässig sind, ist der Antrag in der Abteilung Recht, Sicherheit und Ordnung zu stellen. Hinweis: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!

    Online-Dienst

    Gewerbezentralregisterauszug - juristische Personen, Personengesellschaften

    ID: L100002_121871402

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis/Reisepass bei juristischen Personen ist der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister §§ 150 ff. Gewerbeordnung (GewO)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag wird von der Abteilung Recht, Sicherheit und Ordnung an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt. Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English