Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland geschäftlich tätig werden möchte, benötigt unter Umständen eine Gewerbelegitimationskarte. Für Tätigkeiten innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Gewerbelegitimationskarte; dies kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein.Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes, in dem Sie für das in Deutschland ansässige Unternehmen geschäftlich tätig werden möchten. Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU.

    Online-Dienst

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    ID: L100002_121808755

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0 (Hotline)

    E-Mail: gewerbemeldestelle@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausgefülltes Antragsformular (muss bei der zuständigen Gemeinde angefragt werden), Personalausweis oder Reisepass, Gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug, Gegebenenfalls Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Gegebenenfalls Handwerkskarte, Gegebenenfalls Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebührenrahmen liegt zwischen: 10,00€ bis 100,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English