Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

    • einen Betrieb neu errichten,
    • eine Zweigniederlassung neu errichten,
    • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
    • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
    • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
    • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenSie können Ihre Gewerbeanmeldung bei der Stadt Minden per Online-Antrag vornehmen. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter "Ihr Anliegen direkt online starten > Gewerbemeldung".Der Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in der Stadt Minden ist der Gewerbemeldestelle der Stadt Minden über die Gewerbeanmeldung anzuzeigen.Die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe bedarf neben der Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung zusätzlich einer Erlaubnis z.B. der Ordnungsbehörde, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes oder anderer Stellen. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen und Taxiunternehmen. Für diese Erlaubnisse sind separate Anträge bei den dafür zuständigen Behörden zu stellen.

    Online-Dienst

    Gewerbe anmelden

    ID: L100002_123952338

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    Gewerbemeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Öffnungszeiten

    Ihre Gewerbemeldung können Sie per Online-Antrag auf unserer Homepage vornehmen. Termine für Gewerbemeldungen werden derzeit nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bei Fragen ist die Gewerbemeldestelle telefonisch zu den Öffnungszeiten erreichbar.

    Kontakt

    Telefon mobil: 0571 89-801

    Fax: gewerbemeldestelle@minden.de

    E-Mail: 0571 89-5194

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenZusätzlich zu den Angaben im Online-Antrag benötigen Sie grundsätzlich noch die folgenden Unterlagen, die Sie im Antrag als Dateien hochladen können:bei Gewerbetreibenden aus Deutschland:Kopie (Vorder- und Rückseite) eines amtlichen gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)bei Gewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:Kopie des Nationalpasses und eine aktuelle Meldebescheinigungbei Gewerbetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:Kopie (Vorder- und Rückseite) des Elektronischen Aufenthaltstitels (Erwerbstätigkeit muss gestattet werden)im Vertretungsfall: zusätzlich die schriftliche Vertretungsvollmacht und Nachweis eines amtlichen gültigen Ausweisdokumentes des BevollmächtigtenVollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat (Mandatsreferenz ergänzt die Behörde). Den Vordruck finden Sie unter Anträge/Formulare, wenn Sie die Einziehung der Gebühr von Ihrem Konto wünschen. Ansonsten erhalten Sie eine Gebührenrechnung.zusätzlich:bei Handwerksbetrieben:Handwerkskarte (wenn bereits vorhanden)bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen juristischen Personen oder Vereinen:Kopien (Vorder- und Rückseite) der Ausweisdokumente aller geschäftsführender Personenunbeglaubigter Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszugbei Firmen in Gründungein vom Notar beglaubigter GesellschaftsvertragNachweis der Übermittlung und Anmeldung der Firma beim Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregisterbei ausländischen juristischen PersonenKopien (Vorder- und Rückseite) der Ausweisdokumente aller geschäftsführender Personen mit aktueller MeldebescheinigungNachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates sowie eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache (z.B. durch eine Postille, eine international anerkannte Beglaubigungsform)

    Formulare

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

    Gewerbetreibende sind

    • natürliche Personen oder
    • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)

     Anzeigepflichtig sind:

    • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.

    • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" - (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Gewerbeanmeldung kann bei der Stadt Minden per Online-Antrag vorgenommen werden. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter "Ihr Anliegen direkt online starten > Gewerbemeldung". Sie werden mithilfe eines Antragsassistenten durch den Online-Antrag geführt. Dieser hilft Ihnen den Antrag vollständig und mit geringem Zeitaufwand auszufüllen. Außerdem werden Sie aufgefordert dem Antrag die notwendigen Unterlagen zur Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung beizufügen, wie z.B. Ihr Ausweisdokument, eine ggf. bestehende Erlaubnis, ggf. die Handwerkskarte. Falls Sie dem Online-Antrag noch weitere Dokumente beifügen möchten, besteht am Ende des Online-Antrages die Möglichkeit zusätzliche Felder hierfür zu nutzen. Außerdem können Sie dort auch das SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Minden hochladen. Das SEPA-Lastschriftmandat in Verbindung mit der notwendigen Bestätigung berechtigt die Stadt Minden einmalig dazu, die für die Bestätigung der Gewerbemeldung anfallende Gebühr von Ihrem Konto einzuziehen. Zu beachten ist hierbei, dass Sie sich vor dem Start des Online-Antrages das SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Minden separat herunterladen und ausfüllen müssen. Während der Antragsbearbeitung gibt es hierfür keine Möglichkeit mehr. Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat einreichen;, das eingereichte SEPA-Lastschriftmandat unvollständig sein oder sollten Sie die Bestätigung zur Nutzung nicht ausgewählt haben, bekommen Sie von uns eine Rechnung über die anfallende Gebühren zusammen mit Ihrer Bestätigung der Gewerbeanmeldung per Post.Nachdem Sie Ihren Online-Antrag eingereicht haben, geht dieser digital direkt bei der zuständigen Stelle ein. Ihre Gewerbeanmeldung wird dann von den Kollegen der Gewerbemeldestelle geprüft und bearbeitet. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie per Post die Bestätigung Ihrer Gewerbemeldung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten ordnungsgemäß beschriftet ist. Ein Versand per E-Mail ist aktuell noch nicht möglich.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenFür natürliche Personen (Einzelgewerbetreibender) und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 EuroFür juristische Personen inklusive einem gesetzlichen Vertreter: 33 EuroFür jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 EuroAusstellung einer Zweitschrift: 15 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Gewerbes, Anmeldung eines Gewerbes, Gewerbeanmeldung, Betriebsstätte, Gewerbeschein, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbeanzeige, Geschäft, Gewerbetreibender, Unternehmen, Unternehmensanmeldung, Gewerbe, Laden, Anmeldung einer Zweigniederlassung, Unternehmensbeginn, Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Produktionsstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English