Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

    • einen Betrieb neu errichten,
    • eine Zweigniederlassung neu errichten,
    • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
    • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
    • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
    • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sowie die Übernahme eines Gewerbebetriebes und die Eröffnung einer Filiale ist unabhängig davon, ob sie haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, bei der "örtlichen Ordnungsbehörde" (Ordnungsamt) anzumelden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte liegt. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten als Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Heilpraktiker, Journalisten, Ingenieure, Architekten, Dolmetscher), die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien, Photovoltaik auf eigenem Grund und Boden) und die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Tierzucht, Jagd).

    Online-Dienst

    Gewerbeanmeldung #OnlineDL#

    ID: L100002_123603097

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes. Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr". Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt. Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung bzw. EU-Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung (sofern Sie in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, benötigen Sie keine Meldebescheinigung) bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:Handels-/Vereinsregisterauszug/-auszüge

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

    Gewerbetreibende sind

    • natürliche Personen oder
    • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)

     Anzeigepflichtig sind:

    • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nur anzeigepflichtige Tätigkeiten: Hierfür wenden Sie sich an direkt an die hier gennanten Ansprechpersonen der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten: Bestimmte Tätigkeiten bedürfen vor Ihrer gewerblichen Anmeldung der Erteilung einer gesonderten Erlaubnis. Hier eine Liste dieser Tätigkeiten und der für die Erlaubnis zuständigen Behörde: Erlaubnisse für Makler, Bauträger, Baubetreuer gemäß § 34 c GewO Güterkraftverkehrgewerbe Taxigewerbe Bewachungsgewerbe Zuständige Behörde:Kreis Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33330 Gütersloh Erlaubnisse für Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung Zuständige Behörde:Agentur für Arbeit Gütersloh, Königstraße 60, 33330 Gütersloh, Tel. 0800 4555520oderRegionaldirektion NRW, Josef-Gockeln-Straße 7, 40474 Düsseldorf Erlaubnisse für Gaststätten Spielhallen Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglicheiten Zuständige Behörde:Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt Sobald die Erlaubnis erteilt ist, können Sie die Ausübung des Gewerbes bei den Ansprechpersonen des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt anzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 14 Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.

    • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" - (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Gewerbeanmeldung online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen. Klicken Sie dafür auf die Schaltfläche "Online-Gewerbeanmeldung" auf dieser Seite. Für die Nutzung ist eine Anmeldung mittels Servicekonto.NRW oder Unternehmenskonto erforderlich. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten. Die Gewerbeanmeldung kann auch schriftlich mit dem auf dieser Seite verfügbaren Vordruck (inkl. der erforderlichen Unterlagen) erfolgen. Die Zusendung per Fax ist zulässig: 05242/963480. Es ist auch möglich, sich bei der Gewerbe-Anmeldung vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter zusätzlich eine schriftliche Vollmacht.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Gewerbes, Anmeldung eines Gewerbes, Gewerbeanmeldung, Betriebsstätte, Gewerbeschein, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbeanzeige, Geschäft, Gewerbetreibender, Unternehmen, Unternehmensanmeldung, Gewerbe, Laden, Anmeldung einer Zweigniederlassung, Unternehmensbeginn, Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Produktionsstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English