Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

    • einen Betrieb neu errichten,
    • eine Zweigniederlassung neu errichten,
    • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
    • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
    • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
    • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung vom Gewerbetreibenden im Ordnungsamt oder einem Bezirksamt anzuzeigen. Gewerbetreibende bzw. Gewerbetreibender ist jede, die bzw. jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbstständige, auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten (z. B. Ärztin bzw. Arzt, Architektin bzw. Architekt, Steuerberaterin bzw. Steuerberater), die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar. Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (z. B. Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe und Gaststätten). Das Startercenter NRW unterstützt Sie bei der Gewerbeanmeldung und bietet zusätzliche Tipps.

    Online-Dienst

    Gewerbe anmelden

    ID: L100002_122696195

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Heepen Team Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Bezirksamt HeepenTeam Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    E-Mail: bezirksamt.heepen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Brackwede Team Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Bezirksamt BrackwedeTeam Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5214

    E-Mail: bezirksamt.brackwede@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Senne

    Beschreibung

    Bezirksamt Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Straße 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5577

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: bezirksamt.senne@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Gewerberechtliche Verfahren

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, GewerbeAbteilung Gewerberechtliche Verfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-8409

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: gewerbe@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Sennestadt

    Beschreibung

    Bezirksamt Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5651

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: bezirksamt.sennestadt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Beschreibung

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3453

    E-Mail: bezirksamt.joellenbeck@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Pass bzw. EU-Ausweis (bei schriftlicher Anzeige ist eine Kopie ausreichend) Bei Vorlage eines Passes bzw. EU-Ausweises ist eine aktuelle Meldebescheinigung, gegebenenfalls der Aufenthaltstitel erforderlich. Bei Bevollmächtigung: Vollmacht Ausweis der bzw. des Bevollmächtigten und Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Kopie des Handelsregisterauszuges Persönliche Angaben zur Vertretungsberechtigten bzw. zum Vertretungsberechtigten Bei in Gründung befindlichen juristischen Personen: ein notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag einschließlich Bestellung der Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer Anmeldung zum Handelsregister Nachweis über die Beantragung der Eintragung beim Amtsgericht Bei Handwerkerinnen bzw. Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten sowie bei einem Vertrauensgewerbe (z.B. Reisebüro, Partnervermittlung, Handel mit Gebrauchtwaren, Kfz-Handel, Auskunfteien, Schlüsseldienst): Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Hinweise: Bei einem ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen werden der Ausweis und die Unterschrift einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers benötigt. Bei einer GbR müssen alle Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter unterschreiben und die Ausweise vorliegen.

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

    Gewerbetreibende sind

    • natürliche Personen oder
    • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)

     Anzeigepflichtig sind:

    • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Betriebsstätte muss in Bielefeld sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.

    • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" - (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag können Sie wie folgt stellen: online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (service.wirtschaft.nrw) persönlich Erscheinen einer Vertreterin bzw. eines Vertreters mit Vollmacht und Ausweiskopie Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an öffentliche Stellen, z. B. an das zuständige Finanzamt die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer die jeweilige Berufsgenossenschaft das staatliche Amt für Arbeitsschutz Die Mitteilung an den Unfallversicherungsträger entbindet die bzw. den Gewerbetreibenden jedoch nicht von der Verpflichtung, sich selbst innerhalb der Frist bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung ist frühestens 4 Wochen im Voraus möglich.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gewerbeanmeldung erfolgt sofort, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Gewerbes, Anmeldung eines Gewerbes, Gewerbeanmeldung, Betriebsstätte, Gewerbeschein, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbeanzeige, Geschäft, Gewerbetreibender, Unternehmen, Unternehmensanmeldung, Gewerbe, Laden, Anmeldung einer Zweigniederlassung, Unternehmensbeginn, Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Produktionsstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English