Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

    • einen Betrieb neu errichten,
    • eine Zweigniederlassung neu errichten,
    • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
    • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
    • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
    • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeanmeldung Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung beim Gewerbeamt der Stadt Troisdorf anzuzeigen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes (Auskunft hierzu gibt das Webportal STARTCENTER NRW.) beziehungsweise einer Zweigniederlassung den Beginn eines Gewebes darstellt, sondern auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform. Die Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde in den Bereich der Stadt Troisdorf ist bei der einen Behörde als Gewerbeabmeldung und bei der Stadt Troisdorf als Gewerbeanmeldung zu behandeln. Gewerbeummeldung Der Wechsel der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes Troisdorf sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung des Waren- und Leistungsangebotes über die bisher gemeldeten Waren und Leistungen hinaus ist dem Gewerbeamt der Stadt Troisdorf anzuzeigen. Fristen § 14 Gewerbeordnung: (1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, 2a. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder der Betrieb aufgegeben wird. Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen. (2) Absatz 1 gilt auch für den Handel mit Arzneimitteln, mit Losen von Lotterien und Ausspielungen sowie mit Bezugs- und Anteilscheinen auf solche Lose und für den Betrieb von Wettannahmestellen aller Art. Gewerbeabmeldung Die Betriebsaufgabe eines Gewerbebetriebes ist nach § 14 der Gewerbeordnung dem Gewerbeamt der Stadt Troisdorf unmittelbar anzuzeigen. Eine meldepflichtige Betriebsaufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor, ebenso bei Umzug des Betriebes in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Gewerbeamtes.Eine Aufgabe eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit oder eine vorübergehende Einstellung (zum Beispiel Eisdiele) ist nicht anzeigepflichtig. Voraussetzungen Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion und so weiter können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein. Folgende Tätigkeiten sind gem. § 38 GewO überwachungsbedürftig; der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen: An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnissen, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelstein, Perlen und Schmuck und Altmetallen Auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien) Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienstes Herstellung und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge. Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig. Das Ordnungsamt ist zuständig für die Gaststättenerlaubnis (im Volksmund auch 'Konzession' genannt), Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle Erlaubnis zum Ausüben des Reisegewerbes (Schausteller, Vertreter usw.). Von der Gewerbeanzeige beziehungsweise -abmeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft, das Gewerbezentralregister und so weiter). Auskünfte aus der Gewerbedatei Bei Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses kann das Gewerbeamt Auskünfte aus der Gewerbedatei erteilen.Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung. Online Antrag Die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes ist auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW möglich.

    Online-Dienst

    Gewerbean-, -um- und -abmeldungen

    ID: L100002_123721553

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Leitung: Herr C. Marosvary

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen: gültiger Personalausweis oder Reisepass eventuell Vollmacht (auch bei Ehegatten) Bei Gewerbean- oder -ummeldung bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): gültige Aufenthaltserlaubnis (selbständige Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein) eventuell Handwerkskarte Zusätzlich: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: persönliche Angaben zur Geschäftsführerin beziehungsweise zum Geschäftsführer, Auszug aus dem Handelsregister bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis der Belegart 0, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

    Gewerbetreibende sind

    • natürliche Personen oder
    • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)

     Anzeigepflichtig sind:

    • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.

    • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" - (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes muss schriftlich persönlich oder durch einen bevollmächtigte Person erfolgen. Sie können Ihr Gewerbe online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW an-, um- oder abmelden. Antragsformulare für die Gewerbean-, -um- oder -abmeldung sind außerdem als PDF-Vordruck bereitgestellt. Falls Sie den angebotenen Online-Prozess nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Gewerbes, Anmeldung eines Gewerbes, Gewerbeanmeldung, Betriebsstätte, Gewerbeschein, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbeanzeige, Geschäft, Gewerbetreibender, Unternehmen, Unternehmensanmeldung, Gewerbe, Laden, Anmeldung einer Zweigniederlassung, Unternehmensbeginn, Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Produktionsstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English