Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

    • einen Betrieb neu errichten,
    • eine Zweigniederlassung neu errichten,
    • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
    • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
    • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
    • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Hinweise für Hückelhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeanmeldung Jede Ausübung einer selbständigen, regelmäßigen, entgeltlichen Tätigkeit (Gewerbe) ist anzuzeigen. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, bei Übernahme eines bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf, Pacht oder Erbfolge), bei Errichtung einer Zweigstelle bei Wechsel der Rechtsform bzw. Gesellschaftsform Gewerbeummeldung Wenn Sie mit Ihrem Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes Hückelhoven umziehen, sich das Tätigkeitsfeld ändert oder sich der Namen des Gewerbetreibenden ändert, müssen Sie dies in Form einer Gewerbeummeldung bei der Gewerbemeldestelle Hückelhoven anzeigen Gewerbeabmeldung Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Hückelhoven abmelden, wenn Sie Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit aufgeben. Sie Ihre Betriebsstätte in der Stadt Hückelhoven aufgeben und in eine andere Stadt verlegen. Sie für Ihren Gewerbebetrieb eine neue Rechtsform wählen, z. B. wenn Sie eine Einzelunternehmung zukünftig als GmbH betreiben wollen. In diesem Fall muss die Einzelunternehmung abgemeldet und die GmbH neu angemeldet werden. Wer ist anzeigepflichtig? Anzeigepflichtig ist bei Einzelunternehmungen der Inhaber als natürliche Person bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Limited, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH) Was ist bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu beachten? Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen, wie zum Beispiel: Die Vermittlung von Versicherungen (siehe Industrie- und-Handelskammer) Die Vermittlung von Immobilien, Darlehen, sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen Die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes Schank- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe, Cafés, Bistros u.a. mit Ausschank von alkoholischen Getränken Spielhallen Automatenaufsteller Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden. Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gewerbes. Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen die Handwerkskammer Aachen Abteilung Handwerksrolle Sandkaulbach 21 52062 Aachen Telefon: 0241/471141 Form der Anzeige Die Gewerbeanmeldung erfolgt i. d. R. persönlich in der Gewerbemeldestelle. Die Anmeldung kann ggf. auch elektronisch über das Wirtschafts-Serviceportal NRW Wenn Sie die Gewerbemeldung auf dem Postweg, per Telefax oder per Email einreichen möchten, finden Sie dafür zu verwendende Formulare (bundeseinheitlich vorgeschrieben) auf der rechten Seite. Diese Vordrucke sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu übersenden. Eine Bestätigung wird Ihnen mit Gebührenbescheid zugehen. Welche Aufgabe hat die Behörde Die Behörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige (sogenannter Gewerbeschein). Bei jeder Gewerbemeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an das Finanzamt die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer die jeweilige Berufsgenossenschaft gesetzliche Unfallversicherung Landesverband der Berufsgenossenschaften Statistisches Landesamt Ordnungsamt sowie das Hauptzollamt Im Rahmen Ihrer Mitwirkungs- und Auskunftspflichten muss ein ausgefüllter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb von vier Wochen nach Gewerbeanmeldung dem Finanzamt vorliegen. Der Fragebogen wird Ihnen nicht automatisch zugesandt, sondern muss über das ELSTER-Portal www.elster.de digital übermittelt werden.

    Online-Dienst

    Gewerbeangelegenheiten

    ID: L100002_123179075

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Abt. für Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Hinweise für Hückelhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zusätzlich zum eigentlichen Gewerbemeldeformular müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte mit Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Hückelhoven wohnen bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und ein Ausweis oder eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie der Ausweis des Bevollmächtigten. Sollte sich aus den Ausweispapieren keine Privatanschrift ergeben, muss auch eine Meldebescheinigung beigefügt werden. bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug bei einer juristischen Person (GmbH, AG) in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages bei ausländischen juristischen Personen müssen die Eintragungsunterlagen in deutscher Übersetzung vorgelegt werden Achtung: Diese Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht für jede gewerbliche Tätigkeit vollständig. Es gibt gewerbliche Tätigkeiten, die einer besonderen Erlaubnispflicht unterliegen. Dafür werden weitere Unterlagen benötigt (siehe "erlaubnispflichtige Tätigkeiten")

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

    Gewerbetreibende sind

    • natürliche Personen oder
    • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)

     Anzeigepflichtig sind:

    • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.

    • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" - (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Hückelhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gewerbean- oder -ummeldung ist grundsätzlich mit 26,00 € gebührenpflichtig, eine Ausnahme bilden juristische Personen (33,00 € zzgl. 13,00 € ab dem zweiten Geschäftsführer). Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Gewerbes, Anmeldung eines Gewerbes, Gewerbeanmeldung, Betriebsstätte, Gewerbeschein, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbeanzeige, Geschäft, Gewerbetreibender, Unternehmen, Unternehmensanmeldung, Gewerbe, Laden, Anmeldung einer Zweigniederlassung, Unternehmensbeginn, Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Produktionsstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English