Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

    • einen Betrieb neu errichten,
    • eine Zweigniederlassung neu errichten,
    • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
    • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
    • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
    • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbemeldungen auch online- ohne Wartezeiten -24 Stunden am Tag - jeden TagNutzen Sie für Gewerbeanmeldungen die BundID (Nutzerkonto erforderlich):https://id.bund.de/Für Ab- und Ummeldungen empfehlen wir die Nutzung der städtischen Vordrucke (siehe unten)Vorteile für die Gewerbeanmeldung online:Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, zum Gewerbeamt zu fahren und dort auf einen schnellen Termin zu hoffen. Derzeit muss im Gewerbeamt vorab ein Termin vereinbart werden. Auch Berufstätige, die nicht die Möglichkeit haben, tagsüber dem Gewerbeamt einen Besuch abzustatten, können das Gewerbe nun bequem von zu Hause aus am Wochenende oder nach Feierabend online anmelden.Die Aufnahme, Änderung oder Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit muss bei der Gewerbestelle angezeigt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte, das heißt der Ort der Gewerbeausübung, liegt. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit angemeldet werden, nicht im Voraus.Die Gewerbeanmeldung muss durch den Inhaber/Geschäftsführer erfolgen, da sie eine höchstpersönliche Erklärung ist. Sie kann aber auch durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und des Personalausweises des Gewerbetreibenden getätigt werden.Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unser Gewerbeanmeldeformular, welches wir Ihnen in Form eines PDF-Downloads anbieten, auszufüllen und unterschrieben zusammen mit einer Ausweiskopie an die Gewerbemeldestelle beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken zu schicken. Sie erhalten dann Ihre Anmeldebestätigung auf dem Postweg.Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Dinslaken. Die Einschaltung von Zwischendienstleistern wird nicht empfohlen.Bei Fragen hinsichtlich der Unternehmensgründung, zu Anträgen auf Fördermittel können Sie sich auch direkt an die städtische Wirtschaftsförderung, Frau Brocksch, Tel. 66491, E-Mail: christel.brocksch@dinslaken.de wenden. Weitere Unterlagen sind erforderlichPersonalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass (zusätzlich zum Reisepass eine Meldebescheinigung) zur Überprüfung der Personalien. Bei Ausländern: Pass, Meldebescheinigung, AufenthaltstitelBei Bevollmächtigten zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des BevollmächtigtenBei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen einen RegisterauszugBei einer GmbH in Gründung oder UG haftungsbeschränkt eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht aller Gründer, wenn der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung liegen sollBei einigen Tätigkeiten -Überwachungsbedürftiges Gewerbe- ist ferner die Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges (GZR) und eines Führungszeugnisses (FZ) des Gewerbetreibenden erforderlich; bei juristischen Personen sind diese Nachweise entsprechend durch die gesetzlichen Vertreter zu erbringen; ferner wird in diesem Fall ein Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person benötigt.Besondere Hinweise:Auch der Beginn einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle innerhalb oder außerhalb des bisherigen Stadtgebietes ist anzeigepflichtig.Die Übernahme eines bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge) oder die Änderung der Rechtsform einer Firma (z.B. von Einzelunternehmen in GmbH) erfordern eine Gewerbeab- und neue Gewerbeanmeldung.Bei Betriebssitzverlegung in eine andere Stadt muss ab- und in der neuen Stadt wieder angemeldet werden. Wenn die Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird, reicht es, eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.Eine Änderung der Tätigkeit (z.B. Wechsel, Erweiterung) ist durch eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.Bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden besteht Anzeigepflicht gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a GewO.Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen im rechtsgeschäftlichen Schriftverkehr ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.Die Gewerbemeldung gilt gleichzeitig als Anzeige gemäß § 138 Absatz 1 der Abgabenordnung bei dem für den angemeldeten Betrieb zuständigen Finanzamt.Ausnahmen von der AnzeigepflichtNicht anzeigepflichtig im Sinne der Gewerbeordnung sind:freie Berufe (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte)Künstler, Schriftsteller, WissenschaftlerLand- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, FischereiIn Zweifelsfällen sollten Sie die Anzeigepflicht von der zuständigen Behörde überprüfen lassen.Über Ihre Gewerbean-, Gewerbeum- oder -abmeldung werden folgende Stellen wöchentlich beziehungsweise monatlich informiert:FinanzamtFachdienst Haushalt und Steuern (Gewerbesteuer, Müllgebühren)Industrie- und Handelskammer - IHK (Mitgliedschaft)Handwerkskammer (Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, Mitgliedschaft, wenn nicht Industrie- und Handelskammer)Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband WestStaatliches Eichamt (Nacheichung von bestimmten Geräten)Landesbetrieb Information und Technik NRW (Statistik)Amtsgericht - Handelsregister - (nur bei Abmeldungen von eingetragenen Firmen, zum Beispiel GmbH, KG, OHG, e.K.)Kreis Wesel (verschiedene Überwachungsaufgaben; zum Beispiel Veterinäramt, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr)Zuständigkeit:Janine WiechertBuchstabe A - LTel. 02064/66-433janine.wiechert@dinslaken.deAnke WillemsenBuchstabe M - ZTel. 02064/66-759anke.willemsen@dinslaken.deÖffnungszeiten der Gewerbemeldestelle:montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Online-Dienst

    Gewerbe anmelden

    ID: L100002_121758043

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    L31108 | Janine Wiechert

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L31220 | Anke Willemsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

    Gewerbetreibende sind

    • natürliche Personen oder
    • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)

     Anzeigepflichtig sind:

    • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.

    • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" - (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Die Gebühr für die An- oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt für: Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26 € Juristische Personen: 33 € weitere geschäftsführende Personen: 13 € Ersatzbescheinigungen: 15 € Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei. Sowohl bei persönlichen als auch bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen wird Ihnen der Betrag per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie die Vordrucke für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Diese bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Dinslaken, Ordnungsbehörde übersenden. Die oben genannten notwendigen Unterlagen fügen Sie bitte bei. Eine Zusendung per E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist ebenfalls möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Gewerbes, Anmeldung eines Gewerbes, Gewerbeanmeldung, Betriebsstätte, Gewerbeschein, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbeanzeige, Geschäft, Gewerbetreibender, Unternehmen, Unternehmensanmeldung, Gewerbe, Laden, Anmeldung einer Zweigniederlassung, Unternehmensbeginn, Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Produktionsstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English