Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

    • einen Betrieb neu errichten,
    • eine Zweigniederlassung neu errichten,
    • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
    • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
    • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
    • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund ist die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben. Gewerbetreibende beziehungsweise Gewerbetreibender ist jede Person, die haupt- oder nebenberuflich eine selbstständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Es gibt folgende Möglichkeiten der Gewerbemeldung: 1. Gewerbemeldung online bei der Stadt Velbert vornehmen An-, Ab- und Ummeldung können Sie jetzt einfach und bequem von zu Hause aus erledigen. Der Dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung (siehe Onlinedienstleistungen). Des Weiteren übermitteln Sie uns bitte auf elektronischem oder postalischem Weg bei einer Gewerbemeldung folgende Unterlagen: Kopie des Personalausweises oder Kopie des Passes ergänzend mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) des Einwohnermeldeamtes sowie (bei juristischen Personen) die Kopie der Personalausweise der Geschäftsführer bzw. Vertreter einer juristischen Person bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger) zusätzlich: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung bei im Handelsregister eingetragene Firmen/ Vereine zusätzlich: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug bei erlaubnispflichtigen Gewerben zusätzlich: Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (beispielsweise Bewachererlaubnis, Handwerkskarte, etc.) per Email an: ordnungundgewerbe@velbert.deper Fax an: 02051/262588postalisch an: Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1, 42551 Velbert Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung der einzureichenden Unterlagen. Gegebenenfalls werden Unterlagen schriftlich nachgefordert. Sobald Ihre unterschriebene Gewerbeanzeige per Post oder Fax sowie die dazu ggf. erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen ist, wird Ihnen nach einer Prüfung Ihrer Angaben eine Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige zusammen mit einem Gebührenbescheid innerhalb von wenigen Tagen per Post zugeschickt. Sollten wir noch Fragen haben bzw. Unterlagen benötigen, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung. Mit Erhalt dieser Bestätigung mit Siegel und Unterschrift ist Ihre Gewerbeanzeige erfolgreich und rechtswirksam. Sollte uns nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von 4 Wochen Ihr Legitimationsdokument (Personalausweis) zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige bei uns gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt. 2. Gewerbemeldung online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen An-, Ab- und Ummeldung können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen. Die beizufügenden Unterlagen können dort direkt bei der Antragstellung hochgeladen werden. Der Dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung (siehe Onlinedienstleistungen). 3. Gewerbemeldung per Post oder Fax vornehmen Die An-, Ab- und Ummeldung können Sie schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare (siehe Downloads) vornehmen. Dies erfolgt postalisch an: Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1, 42551 Velbert Die Zusendung per Fax an (02051) 26-2588 ist zulässig. 4. Gewerbemeldung persönlich vornehmen Die Gewerbemeldung kann persönlich in der Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1 , Raum: 24, 42551 Velbert, erfolgen. Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle.Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein ausgefülltes Formular, da die Daten direkt erfasst werden.

    Online-Dienst

    Gewerbemeldungen

    ID: L100002_123751335

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Sie können uns über die Service Rufnummer 02051/26-2500 oder per E-Mail unter ordnungundgewerbe@velbert.de (Ordnung und Gewerbe) erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kopie des Personalausweises oder des Passes (bei ausländischen Pässen zusätzlich mit der letzten Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) eventuell Vollmacht zusätzlich: Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung Bei juristischen Personen:Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.Bei in Gründung befindlichen Firmen ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug und ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie. Bei ausländischen juristischen Personen:Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

    Gewerbetreibende sind

    • natürliche Personen oder
    • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)

     Anzeigepflichtig sind:

    • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 14 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.

    • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" - (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion, etc. können nicht als Tätigkeit berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Gewerbes, Anmeldung eines Gewerbes, Gewerbeanmeldung, Betriebsstätte, Gewerbeschein, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbeanzeige, Geschäft, Gewerbetreibender, Unternehmen, Unternehmensanmeldung, Gewerbe, Laden, Anmeldung einer Zweigniederlassung, Unternehmensbeginn, Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Produktionsstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English