Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe  
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

    Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

    Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 

    Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

    Hinweise für Warstein: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten in Warstein ein neues Gewerbe eröffnen? Für den Start in die Selbstständigkeit finden Sie viele Informationen beim Wirtschafts-Service-Portal.NRW, der Wirtschaftsförderung der Stadt Warstein und der Industrie- und Handelskammer.Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Meldepflichtig sind dabei Tätigkeiten, die den Gewerbebegriff im Sinne des Gewerberechts erfüllen:"Gewerbe ist jede zulässige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit."Ausgenommen ist davon die Urproduktion, die Tätigkeiten freier Berufe (wie zum Beispiel Steuerberater) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Warstein.Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung.Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das gleiche gilt bei der Verlegung des Betriebes, bei Änderung oder Erweiterung des Gewerbegegenstandes (Gewerbeummeldung) und bei Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung).Auch noch wichtig: Personen, die ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben wollen, müssen bei der Gewerbeanmeldung zugleich ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Neben den überwachungspflichtigen Gewerben, gibt es auch sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe (zum Beispiel Gaststätten etc.) und zulassungspflichtiges Handwerk. Bei der Gewerbeanmeldung ist in diesen Fällen die Gewerbeerlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.Eine Übersicht über überwachungsbedürftige sowie überwachungspflichtige Gewerbe finden Sie hier.Vor Ausübung eines Gewerbes nach § 34 c GewO benötigen Sie eine sog. "Maklererlaubnis". Eine Maklererlaubnis ist beim Kreis Soest zu beantragen. Hinweis:Diese Kurzinformation soll - als Service der Stadt Warstein - nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Kurzinformation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.

    Online-Dienst

    Gewerbemeldung: anmelden, ummelden, abmelden

    ID: L100002_127504391

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 7

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Hinweise für Warstein: Inhalte der zuständigen Stelle

    Benötigte Unterlagen:Ausweisdokument der antragstellenden Person - Personalausweis oder Nationalpass Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen Vollmacht bei VertretungWenn Sie nicht persönlich kommen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person benötigt, zusätzlich zum eigenen Ausweisdokument, eine von Ihnen ausgestellte formlose Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweisweises oder Passes.Zusätzlich für überwachungsbedürftige Gewerbe:ein polizeiliches Führungszeugnis für Behördeneinen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für BehördenZusätzlich für überwachungspflichtige Gewerbeein polizeiliches Führungszeugnis für Behördeneinen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behördeneine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamteseine Unbedenklichkeitsbescheinigung über Eintragungen im Schuldnerverzeichniseine Unbedenklichkeitsbescheinigung über Einträge im Insolvenzregistergegebenenfalls einen Nachweis der fachlichen Voraussetzunggegebenenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister oder Genossenschaftsregistergegebenenfalls einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung

    Formulare

    Hinweise für Warstein: Inhalte der zuständigen Stelle

    GewerbeabmeldungGewerbeanmeldungGewerbeummeldung

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Warstein: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühr für eine An- oder Ummeldung beträgt bei Einzelunternehmungen und je Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 26,00 €.Bei allen anderen Rechtsformen beträgt die Gebühr 33,00 € sowie 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geschäftsummeldung, Gewerbe Ummeldung, Betriebsummeldung, Verlegung Betriebssitz, Verlegung Zweigniederlassung, Gewerbe ummelden, Änderung Geschäftstätigkeit, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Gewerbe, Geschäftsänderung, Gewerbeangelegenheit, Geschäft, Namensänderung, Betrieb

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de