Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe  
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

    Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

    Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 

    Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

    Hinweise für Iserlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist jeder, der ein Gewerbe betreibt, verpflichtet, gleichzeitig mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.Ebenso ist derjenige, der das Gewerbe aufgibt, dazu verpflichtet, dieses wieder abzumelden.Wer seine Betriebsstätte verlegt, die Tätigkeit erweitert bzw. ändert, ist dazu verpflichtet, eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.Weitere Informationen:Info-Broschüre rund um das Gewerbe (PDF)Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zum GewerberechtGEWERBEANMELDUNG Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter):Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermittelnGebühr: 26 €Dem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.):Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular unter Beifügung des Handelsregisterauszuges per E-Mail, Post oder Fax übermittelnGebühr: 33 €für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: 13 €Dem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!Zweitschrift:Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldungen für den Gewerbetreibenden: 15 €Besondere Hinweise:Bei Handwerksbetrieben ist eine Kopie der Handwerkskarte/Meisterbriefes vorzulegen (HWK Arnsberg Tel: 02931/877-0)Bei erlaubnispflichtigen Gewerbebetrieben ist eine Kopie der Erlaubnis vorzulegen, z.B. Makler (MK-Ordnungsamt Lüdenscheid Tel. 02351/966-6322); Güterkraftverkehr oder Taxiunternehmen, (MK- Straßenverkehrsamt Iserlohn Tel. 02371/966-8610)GEWERBEABMELDUNG Aufgabe des Betriebes:Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermittelngebührenfreiDem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!Verkauf des Betriebes:Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular (weiter unten auf dieser Seite zu finden) per E-Mail, Post oder Fax übermittelngebührenfreiVerlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk:Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular (weiter unten auf dieser Seite zu finden) per E-Mail, Post oder Fax übermittelngebührenfreiGEWERBEUMMELDUNGVerlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde:Vollständig ausgefülltes Ummeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermittelnGebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter): 26 € Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen: 33 €Dem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!Erweiterung der Betriebstätigkeit:Vollständig ausgefülltes Ummeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermittelnGebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter): 26 € Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen: 33 €Abmeldung eines Teiles der Betriebstätigkeit:Vollständig ausgefülltes Ummeldeformular (weiter unten auf dieser Seite zu finden) per E-Mail, Post oder Fax übermittelngebührenfrei

    Online-Dienst

    Gewerbeanzeige

    ID: L100002_123181414

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Planck-Straße 5

    58638 Iserlohn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Iserlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung (GewO)Handwerksordnung (HandwO)

    Verfahrensablauf

    Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geschäftsummeldung, Gewerbe Ummeldung, Betriebsummeldung, Verlegung Betriebssitz, Verlegung Zweigniederlassung, Gewerbe ummelden, Änderung Geschäftstätigkeit, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Gewerbe, Geschäftsänderung, Gewerbeangelegenheit, Geschäft, Namensänderung, Betrieb

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de