Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe  
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

    Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

    Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 

    Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenSie können Ihre Gewerbeummeldung bei der Stadt Minden per Online-Antrag vornehmen. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter "Ihr Anliegen direkt online starten > Gewerbemeldung".Bei der Verlegung einer Betriebsstätte innerhalb der Stadt Minden, einer Veränderung der Tätigkeit (einschließlich der Ergänzung oder Reduzierung der Waren oder Tätigkeiten) oder einer Namensänderung des Gewerbetreibenden ist eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.Die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe bedarf neben der Gewerbeummeldung nach § 14 Gewerbeordnung zusätzlich einer Erlaubnis z.B. der Ordnungsbehörde, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes oder anderer Stellen. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen und Taxiunternehmen. Für diese Erlaubnisse sind separate Anträge bei den dafür zuständigen Behörden zu stellen.Bitte prüfen Sie, ob es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Gewerbeummeldung handelt oder lediglich um eine Berichtigung ihrer Daten. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung - gerne auch per E-Mail.

    Online-Dienst

    Gewerbe ummelden

    ID: L100002_123952336

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    Gewerbemeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Öffnungszeiten

    Ihre Gewerbemeldung können Sie per Online-Antrag auf unserer Homepage vornehmen. Termine für Gewerbemeldungen werden derzeit nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bei Fragen ist die Gewerbemeldestelle telefonisch zu den Öffnungszeiten erreichbar.

    Kontakt

    Telefon mobil: 0571 89-801

    Fax: gewerbemeldestelle@minden.de

    E-Mail: 0571 89-5194

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenZusätzlich zu den Angaben im Online-Antrag benötigen Sie grundsätzlich noch die folgenden Unterlagen, die Sie im Antrag als Dateien hochladen können:bei Gewerbetreibenden aus Deutschland:Kopie (Vorder- und Rückseite) eines amtlichen gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)bei Gewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:Kopie des Nationalpasses und eine aktuelle Meldebescheinigungbei Gewerbetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:Kopie (Vorder- und Rückseite) des Elektronischen Aufenthaltstitels (Erwerbstätigkeit muss gestattet werden)im Vertretungsfall: zusätzlich die schriftliche Vertretungsvollmacht und Nachweis eines amtlichen gültigen Ausweisdokumentes des BevollmächtigtenVollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat (Mandatsreferenz ergänzt die Behörde). Den Vordruck finden Sie unter Anträge/Formulare, wenn Sie die Einziehung der Gebühr von Ihrem Konto wünschen. Ansonsten erhalten Sie eine Gebührenrechnung.zusätzlich:bei Handwerksbetrieben:Handwerkskarte (wenn bereits vorhanden)bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen juristischen Personen oder Vereinen:Kopien (Vorder- und Rückseite) der Ausweisdokumente aller geschäftsführender Personenunbeglaubigter Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszugbei Firmen in Gründungein vom Notar beglaubigter GesellschaftsvertragNachweis der Übermittlung und Anmeldung der Firma beim Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregisterbei ausländischen juristischen PersonenKopien (Vorder- und Rückseite) der Ausweisdokumente aller geschäftsführender Personen mit aktueller MeldebescheinigungNachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates sowie eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache (z.B. durch eine Postille, eine international anerkannte Beglaubigungsform)

    Formulare

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Gewerbeanmeldung kann bei der Stadt Minden per Online-Antrag vorgenommen werden. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter "Ihr Anliegen direkt online starten > Gewerbemeldung". Sie werden mithilfe eines Antragsassistenten durch den Online-Antrag geführt. Dieser hilft Ihnen den Antrag vollständig und mit geringem Zeitaufwand auszufüllen. Außerdem werden Sie aufgefordert dem Antrag die notwendigen Unterlagen zur Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung beizufügen, wie z.B. Ihr Ausweisdokument, eine ggf. bestehende Erlaubnis, ggf. die Handwerkskarte. Falls Sie dem Online-Antrag noch weitere Dokumente beifügen möchten, besteht am Ende des Online-Antrages die Möglichkeit zusätzliche Felder hierfür zu nutzen. Außerdem können Sie dort auch das SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Minden hochladen. Das SEPA-Lastschriftmandat in Verbindung mit der notwendigen Bestätigung berechtigt die Stadt Minden einmalig dazu, die für die Bestätigung der Gewerbemeldung anfallende Gebühr von Ihrem Konto einzuziehen. Zu beachten ist hierbei, dass Sie sich vor dem Start des Online-Antrages das SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Minden separat herunterladen und ausfüllen müssen. Während der Antragsbearbeitung gibt es hierfür keine Möglichkeit mehr. Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat einreichen;, das eingereichte SEPA-Lastschriftmandat unvollständig sein oder sollten Sie die Bestätigung zur Nutzung nicht ausgewählt haben, bekommen Sie von uns eine Rechnung über die anfallende Gebühren zusammen mit Ihrer Bestätigung der Gewerbeanmeldung per Post.Nachdem Sie Ihren Online-Antrag eingereicht haben, geht dieser digital direkt bei der zuständigen Stelle ein. Ihre Gewerbeanmeldung wird dann von den Kollegen der Gewerbemeldestelle geprüft und bearbeitet. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie per Post die Bestätigung Ihrer Gewerbemeldung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten ordnungsgemäß beschriftet ist. Ein Versand per E-Mail ist aktuell noch nicht möglich.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenFür natürliche Personen (Einzelgewerbetreibender) und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 EuroFür juristische Personen inklusive einem gesetzlichen Vertreter: 33 EuroFür jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 EuroAusstellung einer Zweitschrift: 15 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geschäftsummeldung, Gewerbe Ummeldung, Betriebsummeldung, Verlegung Betriebssitz, Verlegung Zweigniederlassung, Gewerbe ummelden, Änderung Geschäftstätigkeit, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Gewerbe, Geschäftsänderung, Gewerbeangelegenheit, Geschäft, Namensänderung, Betrieb

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de