Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe  
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

    Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

    Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 

    Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbemeldung eines EinzelunternehmensBei der Gründung eines Einzelunternehmens und/oder der Verlegung nach Bergisch Gladbach muss das Gewerbe neu angemeldet weden.Bei einem Wechsel eines Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Bergisch Gladbach oder bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes muss das Gewerbe umgemeldet werden.Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.Minderjährige GewerbetreibendeWenn Sie als minderjährige Person ein Gewerbe betreiben möchten, benötigen Sie einen Beschluss des Familiengerichtes, welchen Sie beim Amtsgericht Bergisch Gladbach beantragen können sowie die Genehmigung aller erziehungsberechtigten Personen.Benötigt werden: Ausweisdokument der antragstellenden Person Personalausweis oder PassAufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet" Wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommenAktuelle Anmeldebestätigung Sofern in Ihrem Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung).Vollmacht bei Vertretung Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zuzüglich zu allen benötigten Unterlagen eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht zur jeweiligen Gewerbemeldung und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes.Eintragung bei der Handwerkskammer Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer zu Köln. Die Handwerkskammer zu Köln befindet sich am Heumarkt 12, 50667 Köln.

    Online-Dienst

    An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes

    ID: L100002_122668712

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    FB 3 Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeanmeldung Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per E-Mail oder Post an die Gewerbemeldestelle senden. Bitte fügen Sie gut lesbaren Kopien aller benötigen Unterlagen bei (z.B. Personalausweis (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung), Pass und Meldebescheinigung, Eintragung Handwerkskammer, Handelsregisterauszug, Erlaubnis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug etc.)Gewerbeummeldung Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per E-Mail oder Post einreichen. Bitte fügen Sie gut lesbare Kopien aller benötigen Unterlagen bei (z.B. Personalausweis (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung), Pass und Meldebescheinigung, Eintragung Handwerkskammer, Handelsregisterauszug, Erlaubnis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug etc.)Gewerbeabmeldung Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) per E-Mail oder Post ein. Gerne können Sie die Gewerbeabmeldung auch per Fax 02202/ 14 23 23 zu senden.

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeanmeldung (bei Personengesellschaften je Person) 26,-€Gewerbeanmeldung (für juristische Personen) 33,-€Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristichen Personen 13,-€Gewerbeummeldung (bei Personengesellschaften je Person) 26,-€Gewerbeummeldung (für juristische Personen) 33,-€Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,-€Zweitschrift einer Gewerbemeldung 15,-€Gewerbeabmeldung keine Gebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geschäftsummeldung, Gewerbe Ummeldung, Betriebsummeldung, Verlegung Betriebssitz, Verlegung Zweigniederlassung, Gewerbe ummelden, Änderung Geschäftstätigkeit, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Gewerbe, Geschäftsänderung, Gewerbeangelegenheit, Geschäft, Namensänderung, Betrieb

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de