Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe  
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

    Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

    Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 

    Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbemeldungen auch online- ohne Wartezeiten -24 Stunden am Tag - jeden TagNutzen Sie für Gewerbeanmeldungen die BundID (Nutzerkonto erforderlich):https://id.bund.de/Für Ab- und Ummeldungen empfehlen wir die Nutzung der städtischen Vordrucke (siehe unten)Vorteile für die Gewerbeanmeldung online:Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, zum Gewerbeamt zu fahren und dort auf einen schnellen Termin zu hoffen. Derzeit muss im Gewerbeamt vorab ein Termin vereinbart werden. Auch Berufstätige, die nicht die Möglichkeit haben, tagsüber dem Gewerbeamt einen Besuch abzustatten, können das Gewerbe nun bequem von zu Hause aus am Wochenende oder nach Feierabend online anmelden.Die Aufnahme, Änderung oder Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit muss bei der Gewerbestelle angezeigt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte, das heißt der Ort der Gewerbeausübung, liegt. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit angemeldet werden, nicht im Voraus.Die Gewerbeanmeldung muss durch den Inhaber/Geschäftsführer erfolgen, da sie eine höchstpersönliche Erklärung ist. Sie kann aber auch durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und des Personalausweises des Gewerbetreibenden getätigt werden.Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unser Gewerbeanmeldeformular, welches wir Ihnen in Form eines PDF-Downloads anbieten, auszufüllen und unterschrieben zusammen mit einer Ausweiskopie an die Gewerbemeldestelle beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken zu schicken. Sie erhalten dann Ihre Anmeldebestätigung auf dem Postweg.Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Dinslaken. Die Einschaltung von Zwischendienstleistern wird nicht empfohlen.Bei Fragen hinsichtlich der Unternehmensgründung, zu Anträgen auf Fördermittel können Sie sich auch direkt an die städtische Wirtschaftsförderung, Frau Brocksch, Tel. 66491, E-Mail: christel.brocksch@dinslaken.de wenden. Weitere Unterlagen sind erforderlichPersonalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass (zusätzlich zum Reisepass eine Meldebescheinigung) zur Überprüfung der Personalien. Bei Ausländern: Pass, Meldebescheinigung, AufenthaltstitelBei Bevollmächtigten zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des BevollmächtigtenBei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen einen RegisterauszugBei einer GmbH in Gründung oder UG haftungsbeschränkt eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht aller Gründer, wenn der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung liegen sollBei einigen Tätigkeiten -Überwachungsbedürftiges Gewerbe- ist ferner die Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges (GZR) und eines Führungszeugnisses (FZ) des Gewerbetreibenden erforderlich; bei juristischen Personen sind diese Nachweise entsprechend durch die gesetzlichen Vertreter zu erbringen; ferner wird in diesem Fall ein Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person benötigt.Besondere Hinweise:Auch der Beginn einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle innerhalb oder außerhalb des bisherigen Stadtgebietes ist anzeigepflichtig.Die Übernahme eines bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge) oder die Änderung der Rechtsform einer Firma (z.B. von Einzelunternehmen in GmbH) erfordern eine Gewerbeab- und neue Gewerbeanmeldung.Bei Betriebssitzverlegung in eine andere Stadt muss ab- und in der neuen Stadt wieder angemeldet werden. Wenn die Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird, reicht es, eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.Eine Änderung der Tätigkeit (z.B. Wechsel, Erweiterung) ist durch eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.Bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden besteht Anzeigepflicht gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a GewO.Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen im rechtsgeschäftlichen Schriftverkehr ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.Die Gewerbemeldung gilt gleichzeitig als Anzeige gemäß § 138 Absatz 1 der Abgabenordnung bei dem für den angemeldeten Betrieb zuständigen Finanzamt.Ausnahmen von der AnzeigepflichtNicht anzeigepflichtig im Sinne der Gewerbeordnung sind:freie Berufe (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte)Künstler, Schriftsteller, WissenschaftlerLand- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, FischereiIn Zweifelsfällen sollten Sie die Anzeigepflicht von der zuständigen Behörde überprüfen lassen.Über Ihre Gewerbean-, Gewerbeum- oder -abmeldung werden folgende Stellen wöchentlich beziehungsweise monatlich informiert:FinanzamtFachdienst Haushalt und Steuern (Gewerbesteuer, Müllgebühren)Industrie- und Handelskammer - IHK (Mitgliedschaft)Handwerkskammer (Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, Mitgliedschaft, wenn nicht Industrie- und Handelskammer)Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband WestStaatliches Eichamt (Nacheichung von bestimmten Geräten)Landesbetrieb Information und Technik NRW (Statistik)Amtsgericht - Handelsregister - (nur bei Abmeldungen von eingetragenen Firmen, zum Beispiel GmbH, KG, OHG, e.K.)Kreis Wesel (verschiedene Überwachungsaufgaben; zum Beispiel Veterinäramt, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr)Zuständigkeit:Janine WiechertBuchstabe A - LTel. 02064/66-433janine.wiechert@dinslaken.deAnke WillemsenBuchstabe M - ZTel. 02064/66-759anke.willemsen@dinslaken.deÖffnungszeiten der Gewerbemeldestelle:montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Online-Dienst

    Gewerbe ummelden

    ID: L100002_121758098

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    L31108 | Janine Wiechert

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L31220 | Anke Willemsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Die Gebühr für die An- oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt für: Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26 € Juristische Personen: 33 € weitere geschäftsführende Personen: 13 € Ersatzbescheinigungen: 15 € Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei. Sowohl bei persönlichen als auch bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen wird Ihnen der Betrag per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie die Vordrucke für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Diese bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Dinslaken, Ordnungsbehörde übersenden. Die oben genannten notwendigen Unterlagen fügen Sie bitte bei. Eine Zusendung per E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist ebenfalls möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geschäftsummeldung, Gewerbe Ummeldung, Betriebsummeldung, Verlegung Betriebssitz, Verlegung Zweigniederlassung, Gewerbe ummelden, Änderung Geschäftstätigkeit, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Gewerbe, Geschäftsänderung, Gewerbeangelegenheit, Geschäft, Namensänderung, Betrieb

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de