Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe  
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

    Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

    Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 

    Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Gewerbemeldestelle ist eine Ummeldung vorzunehmen bei Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Wechsel bzw. Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldete Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen, das heißt Handel mit Waren oder Leistungen, der über das bisher angemeldete Gewerbe nicht abgedeckt ist Ferner ist eine Mitteilung erforderlich bei Namensänderungen bzw. Umfirmierungen Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer. Die Gewerbean-, um- oder -abmeldung muss sofort dem Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheuit und Ordnung, Gewerbemeldestelle, angezeigt werden, ansonsten kann dieses mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Gewerbeummeldung berechtigt nicht zur Ausführung des Gewerbes am neuen Ort, wenn noch andere Genehmigungen einzuholen sind.

    Online-Dienst

    Gewerbeummeldung

    ID: L100002_123690508

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    33-32 Gewerbe, Märkte und Gaststättenaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 22

    42657 Solingen

    Kontakt

    Fax: 0212 290-3669

    Telefon Festnetz: 0212 290-3620

    E-Mail: gewerbe@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt. bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten. bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug. bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages. bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B.:Gaststätten-, Makler-, Bewachergewerbe u.s.w.) ist die Erlaubnis mitzubringen. bei Handwerkstätigkeiten die der Meisterpflicht unterliegen, ist der Meisterbrief mitzubringen.

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Änderung des Gewerbes bzw. der Betriebsanschrift vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine telefonische Gewerbeabmeldung ist nicht möglich! eine schriftliche Bescheinigung wird dem Betroffenen ausgehändigt. Es erfolgt eine automatische Mitteilung per elektronischen Datenabgleich an das Finanzamt über An- / Um- / bzw. Abmeldung des Gewerbes. Es entbindet den Gewerbetreibenden jedoch nicht von evtl. Informationspflichten gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden. Gewerbetreibende, welche aufgrund fehlender oder nur mangelhafter Kenntnisse der deutschen Sprache nicht in der Lage sind, selber die notwendigen Angaben zu einer An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes zu machen, müssen sich eines vereidigten Dolmetschers bedienen. Die entsprechenden Kontaktdaten findet man auf der Webseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf: dolmetscher-uebersetzer.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geschäftsummeldung, Gewerbe Ummeldung, Betriebsummeldung, Verlegung Betriebssitz, Verlegung Zweigniederlassung, Gewerbe ummelden, Änderung Geschäftstätigkeit, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Gewerbe, Geschäftsänderung, Gewerbeangelegenheit, Geschäft, Namensänderung, Betrieb

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de